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Die guten Arbeitsbedingungen kommen –
aber nicht von allein!

In der Hochschulrektorenkonferenz treffen sich zwei Mal im Jahr die Rektor:innen und Präsident:innen der staatlich anerkannten Hochschulen Deutschlands. Die selbst ernannte „Stimme der Hochschulen“ hat bisher wenig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von #IchbinHanna und #IchbinReyhan beigetragen. Vielmehr sind es – bis auf wenige Ausnahmen – meist die Hochschulen selbst, die substanzielle Verbesserungen blockieren.

Mit unserem Adventskalender schenken wir der @HRK_aktuell in diesem Jahr 24 konkrete Vorschläge zum Anpacken & Mitmachen. Verbessern Sie die Arbeitsbedingungen an den 268 Mitgliedshochschulen der HRK!

Adventskalender auf Twitter: hier.

#IchbinHanna #IchbinReyhan #FrististFrust #HRKAdvent

      2. Türchen

     

     
Die Stellungnahme des Paderborner Senats finden Sie hier.

     

     

     

     

     

     
Den HRK-Beschluss „Gute Rahmenbedingungen für Studium und Lehre“ vom 16.3.21 finden Sie hier.

     

     

     

Erklärung zum neuen Berliner Hochschulgesetz

Am 2. September wurde im Berliner Abgeordnetenhaus eine Novelle des Hochschulgesetzes zur “Stärkung der Berliner Wissenschaft” (BerlHG) beschlossen. Ziel der rot-rot-grünen Regierungskoalition war es, mit diesem Gesetz die prekären Arbeitsbedingungen wissenschaftlich Beschäftigter, wie sie unter den Twitter-Hashtags #IchbinHanna und #IchBinReyhan vielfach dokumentiert sind, zu verbessern. Das neue Gesetz schreibt nun vor, dass mit promovierten Mitarbeiter:innen auf einer Qualifikationsstelle (PostDoc mit Ziel der Habilitation o. ä.) eine Anschlusszusage (tenure track) vereinbart wird.

Sofern die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter bereits promoviert ist und es sich bei dem im Arbeitsvertrag genannten Qualifikationsziel um eine Habilitation, ein Habilitationsäquivalent, den Erwerb von Lehrerfahrung und Lehrbefähigung oder um sonstige Leistungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit gemäß § 100 BerlHG handelt, ist eine Anschlusszusage zu vereinbaren.

Als Reaktion auf das neue Gesetz kam es – wie zu befürchten war – zu einer erneuten Verschlechterung der Situation der befristet Beschäftigten: Die FU Berlin beschloss, vorerst keine neuen Post-Doktorand:innen einzustellen und darüber hinaus laufende Verträge (die von dem Gesetz nicht betroffen sind, da sie ohne gesetzliches Anrecht auf tenure track befristet bleiben) nicht zu verlängern. Selbst tariflich fest etablierte Verlängerungen wie Erziehungszeiten waren kurzzeitig ausgesetzt. Und auch wenn die offiziellen Bestätigungen noch fehlen, hört man von den an HU und TU Beschäftigten Vergleichbares.

Dieses neue Gesetz ist gut gemeint, scheitert aber strukturell, wodurch drei Dinge deutlich werden:

1. Das neoliberale, auf Verwertung und Kostenersparnis ausgerichtete universitäre System ist jederzeit in der Lage, Gesetze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu seinen Gunsten zu adaptieren und schreckt nicht davor zurück, die Schwachen im System weiterhin strukturell und wissentlich auszubeuten.

2. Anstatt die Situation für die befristet beschäftigten Mitarbeiter:innen zu verbessern, weisen sich die Universitäten, die Länder und der Bund gegenseitig die Schuld zu, um nicht handeln zu müssen. Sobald eine:r der drei Akteur:innen einen Änderungsvorschlag macht, arbeiten die beiden anderen dagegen an.

3. Den Parteien fehlte und fehlt es weiterhin an hochschulpolitischer Kompetenz und Phantasie, die lange bekannten Probleme mit sinnvollen Maßnahmen zu bekämpfen.

Der Tatsache, dass der Einstellungs- und Verlängerungsstopp von PostDocs medial als Folge des Hochschulgesetzes firmiert, kann nur widersprochen werden: Die GEW sieht es als gegeben an, dass es im Gesetz Übergangsregelungen gibt, die begonnene Verwaltungsverfahren – und damit “Sofern die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter bereits promoviert ist und es sich bei dem im Arbeitsvertrag genannten Qualifikationsziel um eine Habilitation, ein Habilitationsäquivalent, den Erwerb von Lehrerfahrung und Lehrbefähigung oder um sonstige Leistungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit gemäß § 100 BerlHG handelt, ist eine Anschlusszusage zu vereinbaren.” Einstellungen und Verlängerungen – nicht betrifft. Dieses Vorgehen ist weniger als Konsequenz, denn als Protest zu werten: Ein Protest auf dem Rücken der prekär Beschäftigten, die das neue Hochschulgesetz – und übrigens eigenen Aussagen zufolge auch alle im Bundestag vertretenen Parteien – schützen möchte.

Die Prekarisierung der ohnehin prekär Beschäftigten wird durch diese Reaktion der FU unverhältnismäßig verstärkt: Weder dem vielbeschworenen Wissenschaftsstandort Berlin noch der durch die Parteienlandschaft hindurch als Ziel formulierten Stärkung des akademischen Mittelbaus kann daran gelegen sein, dass das Qualifikationsziel Promotion direkt in die Arbeitslosigkeit führt.

Es ist Aufgabe der Hochschulleitungen und Rechtsabteilungen, vor Inkrafttreten des Berliner Hochschulgesetzes, Konzepte zur Personalverantwortung und -planung vorzulegen. Dieser Verantwortung sind sie nicht nachgekommen. Die Verwaltungen an den Universitäten zeigen derzeit weder das nötige rechtliche Wissen noch den Willen, die vorhandenen gesetzlichen Regelungen für die Angestellten auszulegen – ein Problem, das schon bei der korrekten Berechnung der Vertragslaufzeiten beim WissZeitVG mehr als deutlich hervortrat.

Die Berliner Hochschulen müssen den durch das BerlHG formulierten Auftrag ernst nehmen. Zugleich müssen auch Bund und Länder in die Pflicht genommen werden: Seit 20 Jahren werden die Mittel der Universitäten gekürzt, was als Vorwand dient, die vorhandenen Haushaltsstellen im Mittelbau kontinuierlich abzubauen. Die anfallenden bzw. anwachsenden Daueraufgaben wurden auf Mitarbeiter:innen, die prekär auf kostengünstigen, nur kurzzeitig finanzierten Stellen beschäftigt sind, verteilt.

Trotz des Rücktritts von Sabine Kunst verteidigt ihre Kollegin Jule Specht die Reform und sieht in ihr sogar Perspektiven für Promovierte. Ein weiterer HU-Kollege, Steffen Mau, bringt eine Neuordnung der universitären Kapazitätsberechnungen ins Spiel. Lassen sie uns diesen Diskurs für einen nachhaltigen Umbau des Wissenschaftssystem jenseits rechtlicher Schritte weiterführen, die das Potential besitzen, erneut befristete und unbefristete Mitarbeiter:innen gegeneinander auszuspielen. Lassen sie uns am Narrativ festhalten, gemeinsam diese Reform gestalten zu können und andere Landesparlamente dazu zu ermutigen, ihre überholten Landeshochschulgesetze ebenfalls langfristig und in Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern
zu reformieren.

Daher fordern wir:
– Schaffung von mehr Dauerstellen im Mittelbau
– die dauerhafte Aufstockung der universitären Haushalte
– die Aufhebung des Einstellungs- und Verlängerungsstopps von promovierten
wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen

AG Arbeitsbedingungen Kunstwissenschaft (AG AK)
Ulmer Verein

NGAWiss
Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft

Der Rücktritt von Sabine Kunst als Präsidentin der Humboldt-Universität Berlin stellt eine Art praktischen Kommentar zum neuen Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) dar. Das bundesweit erste Gesetz, das die miserable Beschäftigungslage des nichtprofessoralen wissenschaftlichen Personals ernsthaft zu verbessern verspricht, qualifiziert die Ex-Präsidenten in ihrer begleitenden, rasch verbreiteten Stellungnahme als „gut gemeint, aber schlecht gemacht“ ab. Der Schritt von Kunst ist bereits breit kommentiert worden. Professor*innen der HU, weitere Hochschulleitungen und der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz Peter-André Alt sprechen ihr Bedauern aus und stimmen ihr zu: Die „langfristige Ausgestaltung wissenschaftlicher Karrierewege“ sei eine „strukturelle Herausforderung für das Hochschulsystem“, die sich „nicht durch kurzfristige, unzureichend ausgeformte gesetzliche Neuerungen […] wegregulieren“ lasse (Alt, Kommentar im Zeit-Chancen Newsletter vom 28.10.2021). An der HU und bei ihren Berliner Partner-Universitäten ist man zudem tief besorgt, dass die erst kürzlich offiziell bestätigte und mit viel Fördergeld versehene „exzellente Weiterentwicklung“ des Standorts (Kunst) gefährdet sein könnte.  Nur der Referent*innenrat der HU-Studierenden sieht die Lage anders. Er begrüßt die Berliner Gesetzesnovelle als „wichtige[n] Schritt zur Entprekarisierung des akademischen Mittelbaus“ und hält angesichts seiner Konfliktgeschichte mit der Präsidentin fest: „Wir wünschten, wir könnten uns für die gute Zusammenarbeit bedanken, nur gibt es da leider nichts, wofür wir uns bedanken könnten.“ Das Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft ist Frau Kunst in jedem Fall dafür dankbar, dass sie neuen, reformbereiteren Kräften in der Hochschulleitung Platz macht. Ihre Argumente und die ihrer Unterstützerschaft sollten allerdings so nicht stehen bleiben.

Die Exzellenzstrategie ist Teil des Problems und nicht Teil irgendeiner Lösung

Die Exzellenzstrategie des Bundes, die bei Frau Kunst als unhinterfragtes Hauptziel gilt – sie erwähnt sie mehrfach und noch vor den „schwierigen Karrierewegen“ – ist eher Teil der Strukturprobleme im deutschen Hochschulsystem, weil sie dem überhitzten Projektwettbewerb eine Art erste Liga gegeben hat. Auch lokal ist sie keine wirkliche Lösung. Die massive finanzielle Förderung, die den Berliner Universitäten nach ihren Erfolgen in der Exzellenzstrategie zukommt, steht ja offenbar nicht für den Ausbau dauerhafter Stellen zur Verfügung, wird also nicht einmal an der vermuteten Spitze zu Verbesserungen beitragen. An anderen Standorten ziehen die Exzellenzbemühungen ebenfalls Probleme nach sich. So bleibt an der Goethe-Universität Frankfurt, nachdem ihr Exzellenzerfolg 2019 geringer ausfiel als geplant (die Präsidentin wechselt gegenwärtig nach Wuppertal), als Effekt nun ein Überhang von Mittelbaustellen ohne Zukunft sowie einige Professuren für Fachgebiete, die man ohne den Exzellenzwettbewerb gar nicht kennen würde.

Das neue BerlHG: Ein wichtiger Schritt von vielen, die noch gegangen werden müssen

Das neue BerlHG, dem Frau Kunst schlechte Presse verschafft, gibt dagegen Anlass zu Hoffnung. Das gilt besonders für den Punkt, an dem die Berliner (Ex-)Hochschulleitungen Anstoß nehmen. Die Regelung, dass PostDocs nur noch mit Entfristungsperspektive eingestellt werden können, ist kein bedauerlicher Fehler, sondern ein großer Schritt in die richtige Richtung (vgl. unsere Stellungnahme vom 9.9.2021). Nachdem über viele Jahre Verbesserungen in der akademischen Beschäftigungsstruktur unmöglich schienen, weil die Verantwortung zwischen den Hochschulleitungen, Ländern und Bund hin- und hergeschoben wurde, trifft nun ein Land endlich eine Entscheidung und setzt die Hochschulen in Zugzwang. Sie müssen mit dem strukturellen Umbau beginnen und zugleich von Bund und Ländern Mittel dafür einfordern. Beides, der Strukturwandel und seine Finanzierung, ist wichtig und wünschenswert. Der Bund muss, nachdem er mit dem Zukunftsvertrag Lehre stark in die Hochschulfinanzierung eingestiegen ist, jetzt auch ein nachhaltiges Beschäftigungssystem mitgestalten. Die Länder können sich nun nicht mehr mit ihren tatsächlich engen finanziellen Spielräumen entschuldigen. Wenn beide sich wieder von Projekt- auf Grundfinanzierung umorientieren, bleibt der nötige Mittelaufwuchs sogar überschaubar.

Zugleich sollten weitere Länder dem Vorbild Berlins folgen und Anreize für eine personelle Erneuerung der Hochschulleitungen setzen. Die Hochschulen werden im Strudel der anstehenden Veränderungen auch Reform- und Identitätsarbeit nach innen leisten müssen: Sie müssen die Privilegien der mutmaßlich ‚exzellenten‘ Professor:innen abbauen und für ein gleichberechtigtes Miteinander aller wissenschaftlichen Beschäftigten sorgen. So lässt sich nicht nur eine dringend nötige Demokratisierung erreichen, sondern auch Raum für Kooperationen und Erkenntnisse schaffen, an denen alle klugen Köpfe einer Hochschule beteiligt sind.

Für einen solchen Wandel ist mehr als ein Rücktritt nötig – zumal ja nicht sicher ist, dass unmittelbar reformfähige Führungskräfte nachkommen. Nachdem sich vielleicht nicht zufällig eine weibliche Führungsperson konsequent die Verantwortungsfrage gestellt hat, wäre ähnliche Konsequenz auch von ihren männlichen Kollegen zu wünschen. Wenn sie nicht bereit oder fähig sind, den Umgang der deutschen Hochschulen mit ihrem nichtprofessoralen Personal strukturell zu verbessern, sollten sie ihren Platz für andere freimachen, denen das besser gelingt. Sie werden dadurch in der Regel nicht in berufliche Existenznot geraten.

Bildungsministerin Anna Karliczek sagt, Hanna sei zufrieden, wir haben sie selbst befragt… Hier geht’s zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=A_5aLjtdX4Y.

#IchbinHanna ist ein spontan entstandener Twitter-Trend, der auf ein Erklärvideo (https://www.youtube.com/watch?v=PIq5GlY4h4E) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) reagiert. Dort rechtfertigt das BMBF die prekären Lebensläufe in der Wissenschaft. Seitdem stehen die schlechten Arbeitsbedingungen von Wissenschaftler*innen in der öffentlichen Debatte. 

Eine Initiative von NGAWiss in Kooperation mit ver.di und GEW,

Besonderer Dank an René Tuma, Christopher Lukman, Sandra Janßen, Johannes Dominik Hardt, Britta Ohm


Produktion, Konzept und visuelle Gestaltung: 

Bitteschön TV www.bitteschoen.tv

 

#HannaOrganisiertSich

#ichinHanna

#HannaGetsOrganized 

#ichbinReyhan

#wirsindhanna

#ichbinReyhan

#FrististFrust

 

Kontakt:

www.mittelbau.net

www.verdi.de 

https://www.gew.de/ 

 

Twitter:

@ngawiss

@_verdi

Am 2.9.2021 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus das neue Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) beschlossen. Damit geht ein über drei Jahre dauernder, von der rot-rot-grünen Koalition vorangetriebener Prozess zu Ende. Im Frühjahr dieses Jahres kam der Streit darum noch einmal in eine heiße Phase. Die Landesastenkonferenz forderte mutigere Schritte in Richtung Diversität und Hochschuldemokratie. Die Landesvertretung Akademischer Mittelbau Berlin (LAMB) stritt für ein verlässliches „Gesamtkonzept für die Personalstruktur“ inklusive tatsächlich unbefristeter Stellen für PostDocs. Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidien der Berliner Hochschulen (LKRP) sah dagegen – in allgemeinen Phrasen sprechend – die „Leistungsfähigkeit der Berliner Hochschulen gefährdet“. Nach dem jüngst beschlossenen Änderungsantrag, der regelhaft eine verbindliche Entfristungsoption für Postdoktorand:innen auf Haushaltsstellen vorsieht, legte die LKRP noch einmal nach: Sie befürchtete, dass eine „zementierte Personalstruktur“ entstünde und die Generationengerechtigkeit gefährdet wäre, wenn die „jetzt vorhandenen Stellen in kurzer Zeit sämtlich besetzt“ würden.

Wer die Diskussion um das neue BerlHG aus Mittelbauperspektive mitverfolgt hat, sah sich von Hochschulseite mit neoliberalen Narrativen konfrontiert: Prof. Katharina Bluhm (FU Berlin) verteidigte das Modell einer völlig an Wettbewerb und Exzellenzkampf orientierten Hochschule und FU-Präsident Ziegler kritisierte, dass mit dem neuen BerlHG „fast jeder Postdoc auf einer Qualifikationsstelle eine Anschlusszusage bekommen muss“.

Hanna und Reyhan brauchen keine „Hilfe“, sondern Zukunftsperspektiven und Schutz vor Ausbeutung

In den letzten Wochen vor der Entscheidung über das neue BerlHG brachten Tausende Wissenschaftler:innen mit den Hashtags #ichbinhanna und #ichbinreyhan das BMBF in Bedrängnis. Sie brachten auf Twitter ihre Wut über die Auswirkungen des gegenwärtigen Wissenschaftssystems auf Alltag und Lebensplanung zum Ausdruck, sie kritisierten zu Recht den Ausschluss sehr guter Wissenschaftler:innen aus strukturellen Gründen (z.B. Care-Arbeit, Aufenthaltsrecht, fehlendes Erbe als finanzielles Backup). Das BMBF reagierte:

  • Staatssekretär Wolf-Dieter Lukas wandte sich am 17.6. mit einer Videobotschaft an den Mittelbau und erklärte, dass man mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) bereits alle wichtigen Schritte in eine bessere Zukunft eingeleitet habe. Vor Ort können Mittelbauinitiativen allerdings längst die Leere dieses Versprechens erkennen, weil die Länder und Hochschulen de facto gar nicht verpflichtet sind, ZSL-Mittel für entfristete Stellen einzusetzen.
  • Am 10.8. lud Bundesbildungsministerin Anja Karliczek fünf Kritiker:innen zu einem Gespräch nach Bonn und stellte sich der Kritik (Bericht und Forderungen des NGAWiss). Jedoch: In der von der Bundestagsabgeordneten Nicole Gohlke (LINKE) initiierten Aktuellen Stunde zu prekären Arbeitsbedingungen am 24.6. ließ Anja Karliczek lediglich ein individualisierendes Problemverständnis erkennen. Ihrer Meinung nach müssten den jungen Wissenschaftler:innen außeruniversitäre Karrierewege aufgezeigt werden und sollte ihnen geholfen werden, frühzeitig zu erkennen, wenn sich nicht gut genug für eine wissenschaftliche Karriere seien.

 

Wer im Alter von 45 Jahren als in der Wissenschaftscommunity anerkannte:r Privatdozent:in noch immer auf der Suche nach einer Festanstellung ist, dem verschlägt es beim Narrativ der „Hilfe für Hanna“ (siehe auch Hanna helfen geht nur gemeinsam) die Sprache. Insofern ist das BerlHG auf Landesebene nun ein lang ersehnter Schritt in die richtige Richtung. Denn den Hannas und Reyhans muss und kann nicht individuell durch Karriereberatung geholfen werden. Wir brauchen strukturelle Veränderungen: Die rot-rot-grüne Regierung Berlins hat erkannt, dass es einen Handlungsspielraum zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für PostDocs auf Landesebene gibt. Während auf Bundesebene das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) einen Freifahrtschein für die Universitäten zum ‚Einstellen und Wieder-Rauswerfen‘ ausstellt, schiebt das neue BerlHG dieser Praxis für die Beschäftigung nach der Promotion nun einen Riegel vor. Im Gesetz heißt es:

„Sofern die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter bereits promoviert ist und es sich bei dem im Arbeitsvertrag genannten Qualifikationsziel um eine Habilitation, ein Habilitationsäquivalent, den Erwerb von Lehrerfahrung und Lehrbefähigung oder um sonstige Leistungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit gemäß § 100 BerlHG handelt, ist eine Anschlusszusage zu vereinbaren.“ (§100, Abs. 6, S. 2 BerlHG)

Das klingt so revolutionär wie es ist und bedeutet, dass die Hochschulen nun eine klare Zielrichtung vorgegeben bekommen: Sie dürfen das WissZeitVG nicht mehr ausreizen und Wissenschaftler:innen schamlos nach 12 Jahren fundierter Arbeit vor die Tür setzen, sondern müssen denen, die über eine abgeschlossene Promotion verfügen, eine Entfristungsoption nach spätestens 6 Jahren eröffnen. Dies ist mit der gegenwärtigen Regelung des WissZeitVG vereinbar, wurde aber in den allermeisten Fällen vermieden. Denn anstatt gute Arbeit gut zu bezahlen (siehe zum Beispiel „Gute Bildung kostet Geld“), verfolgen die Hochschulen ihren Sparkurs ohne Rücksicht auf Verluste. Aus ihrer Perspektive sind erfahrene Wissenschaftler:innen wegen der tariflich festgelegten Erfahrungsstufen (d.h. sukzessiven Gehaltssteigerungen) ein ärgerlicher Kostenfaktor; das üblicherweise vorgetragene Wettbewerbsnarrativ wird genutzt, um diesen Umstand zu kaschieren.

Offen bleibt, ob auf der nun beschlossenen Gesetzesgrundlage auch promovierten Mitarbeiter:innen anderer Personal- und Finanzierungskategorien (Wissenschaftler:innen in Drittmittel-Projekten und den über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken finanzierten Kolleg:innen) eine Perspektive angeboten werden kann, denn für sie gilt bezüglich Anschlussvereinbarungen nur eine Kann-Regelung. Teilnehmende der Twitter-Debatten äußerten zudem die Sorge, dass die Hochschulen das neue BerlHG unterlaufen, indem sie gar keine PostDocs mehr, sondern nur noch halbe Mitarbeiter:innen vor der Promotion einstellen. Angesichts ihres lautstarken Eintretens für „Generationengerechtigkeit“ würden sich die Berliner Hochschulleitungen mit einer solchen Praxis allerdings restlos desavouieren.

Die von der LKRP aufgeworfene und gleichfalls auf Twitter diskutierte Frage, ob eine Ad-Hoc-Umsetzung des neuen BerlHG eine Generationenungerechtigkeit schafft, da nunmehr auf einen Schlag eine Generation von Vierzigjährigen entfristet würde, verdient allerdings differenzierte Antworten. In seinem Personalmodelle-Diskussionspapier hat NGAWiss gezeigt, dass regelhaft unbefristete Beschäftigung nicht bedeutet, eine regelmäßige Nachbesetzung von Stellen zu verunmöglichen. Deshalb sei auch an dieser Stelle betont: Wie in der freien Wirtschaft bleiben nicht alle unbefristet Eingestellten für immer; je mehr Personal beschäftigt wird, desto mehr Stellen werden altersbedingt frei, und natürlich hört auch der Wechsel von Arbeitsorten nach der Entfristung nicht auf. Entfristete Wissenschaftler:innen werden weiterhin den Wohnort wechseln und auf Professuren berufen. Allmähliche oder abrupte Umstellungen durch veränderte Gesetzeslagen wurden in unserem Personalmodelle-Diskussionspapier allerdings nicht berechnet. Hier sind die sich der Generationengerechtigkeit verpflichtenden Berliner Hochschulen nun gefordert: Sie müssen Übergangskonzepte erarbeiten, die dafür sorgen, dass ein Teil der zu vergebenen Stellen sofort unbefristet an fortgeschrittene Postdocs und Habilitierte vergeben wird, damit der allmähliche Ausbau unbefristeter Stellen durch die nun verpflichtende Anschlusszusage nicht nur einer recht schmalen Altersgruppe zugute kommt. Eine Frage an die Berliner Politiker:innen bleibt jedoch, ob diese zwei kombinierten Effekte ausreichen werden oder es einer Umsetzungsfrist für die Hochschulen bedarf.

Keine Verbesserung eröffnet das BerlHG leider für die Lehrbeauftragten. Sie bleiben an den Fachhochschulen, aber auch an privaten und staatlichen Hochschulen das semesterweise auf Honorarbasis angestellte Heer der Unterbezahlten – systemrelevant und trotzdem ohne Zukunftsperspektive.

Hanna und Reyhan sind keine Zaungäste in der Wissenschaft – sie SIND die Wissenschaft

Mit dem neuen Hochschulgesetz geht die Berliner Regierung – trotz aller noch offenen Fragen in Bezug auf die Umsetzung – einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Berlin hat einen Standard gesetzt und die anderen Länder müssen nun nachziehen, damit ihre Hochschulen als Arbeitsorte für PostDocs attraktiv bleiben.

Dabei muss man natürlich im Blick behalten, dass Wissenschaftspolitik hoch komplex ist und verschiedene Akteur:innen ihren Kurs massiv ändern müssen. Deswegen braucht es endlich funktionierende und wirklich mutige Gesetzesänderungen – nicht nur bei den Landeshochschulgesetzten, sondern auf vielen Ebenen. Das WissZeitVG muss grundlegend reformiert oder abgeschafft werden. Die Landesgesetze müssen Personalstrukturen und Personalkategorien für Stellen und Karrierewege vorgeben, in denen Forschen und Lehren vereinbar ist. Und es braucht eine neue Grundfinanzierung, eine Abkehr vom Drittmittelunwesen und von der Exzellenz-Schimäre.

Wir brauchen auf der politischen Seite endlich eine breite Einsicht dazu, dass Wissenschaftler:innen ohne Professur keine „Zaungäste“ der Wissenschaft sind, die gern mal ein paar Jahre mitspielen und sich mit diesem oder jenem Projekt den Lebenslauf aufpeppen dürfen, wie jüngst FU-Präsident Ziegler behauptete. Hanna und Reyhan SIND die Wissenschaft. Sie bilden als befristete Mitarbeiter:innen rund 85% der nicht-professoralen wissenschaftlichen Angestellten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sie stemmen die Lehre und gestalten damit den ‚Bildungsraum Hochschule‘ für fast drei Millionen Studierende. Sie betreiben Forschung und sind damit diejenigen, die zu einem Mammutanteil das hervorbringen, was heute Wissenschaft ist.

Gute Arbeitsbedingungen für Promovierende und Promovierte werden allen zugutekommen: den wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, den Studierenden und der Gesellschaft, die von der Wissenschaft profitiert. Wir erwarten von den Berliner Hochschulen, dass sie ihren durch das BerlHG formulierten Auftrag ernst nehmen. Das heißt auch, dass sie demokratische und transparente Verfahren entwickeln, anhand derer die neuen PostDoc-Stellen besetzt werden.