Evaluation des WissZeitVG
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Arbeiten unter dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Eine Evaluation von Befristungsrecht und -realität an deutschen Universitäten

 

Die Evaluation

 

Unsere Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetztes wurde mit Mitteln der Rosa Luxemburg Stiftung, ver.di und des Vereins zur Förderung von Wissenschaft und Forschung e.V. ermöglicht.

 

Kuhnt, Matthias/Reitz, Tilman/Wöhrle, Patrick (2022): Arbeiten unter dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Eine Evaluation von Befristungsrecht und -realität an deutschen Universitäten, abrufbar unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-805117

 

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse gibt es in diesem Factsheet.

 

 

 

Pressespiegel

 

 

Die Fachgesellschaften und Interessenvertretungen zur WissZeitVG-Novelle

 

Eine Sammlung öffentlicher Stellungnahmen findet Ihr hier.

 

 

Diskussion zum WissZeitVG am Kulturwissenschaftlichen Institut Essen (KWI)

 

Link zum Audiomittschnitt (YouTube): Podiumsdiskussion: Welches Wissenschaftszeitvertragsgesetz braucht gute Wissenschaft (15.12.2022)

 

DISKUTANT*INNEN
Julika Griem, Direktorin des KWI und Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Anja Steinbeck, Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Sandra Janßen, Wissenschaftshistorikerin und Thyssen@KWI Fellow, NGAWiss
Ulrich Dirnagl, Direktor der Abteilung Experimentelle Neurologie an der Charité Universitätsmedizin Berlin
Tilman Reitz, Professor für Wissenssoziologie an der Universität Jena und NGAWiss

 

MODERATION
Anja Schürmann, KWI

 

 

Gemeinsame Pressekonferenz mit ver.di am 20.5.2022

 

Hintergrund: Warum eine eigene Evaluation?

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 2019 die gesetzlich vorgesehene Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ausgeschrieben; der Auftrag wurde wie schon die erste Evaluation an das HIS(-HE) Hannover vergeben. Trotz des umfassenden gesetzlichen Auftrags, dass „[d]ie Auswirkungen dieses Gesetzes […] evaluiert“ werden sollen, verengte die Ausschreibung die Erkenntnisziele jedoch auf die Teilfrage, ob sich ggf. Vertragslaufzeiten verlängert haben. Daher ist eine umfassende und kritische Evaluation des WissZeitVG und seiner Probleme nicht zu erwarten. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sich die Schwächen der ersten Evaluation fortsetzen. Dort wurde auf eine Erhebung der Wirkungen, die das fragliche Gesetz auf die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer*innen hat, nahezu vollständig verzichtet und schlicht festgestellt, „dass die mit Inkrafttreten des WissZeitVG neu eingeführten Vorschriften geeignete und überwiegend belastbare Instrumente sind, um befristete Beschäftigungsverhältnisse […] eingehen zu können“.

 

Ziel der Evaluation

 

Unser Projekt zielt auf eine alternative, umfassende Evaluation des Gesetzes, die genauer auf die Besonderheiten dieses Gesetzes und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Beschäftigten eingeht. Ein solcher Fokus ist u.E. umso dringlicher, als das betreffende Gesetz eine hochgradig arbeitgeberfreundliche Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglicht, die in anderen Berufsfeldern unvorstellbar wäre: Mitarbeiter*innen können über insgesamt zwölf Jahre und ohne Aussicht auf Übernahme befristet beschäftigt werden, und in der Praxis wird dies konsequent gegen das Bestandsschutzinteresse der Beschäftigten ausgelegt. So haben in Deutschland nur 17 % des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, von den Nichtprofessor*innen unter 45 Jahren sind über 90 % befristet beschäftigt. Das Gesetz kodifiziert damit eine Sonderentwicklung. Dass Wissenschaftler*innen mit akademischem Abschluss weitere zwölf Jahre lang als ‚Nachwuchs‘ gelten und selbst nach der Promotion nahezu keine Möglichkeit auf Festanstellung haben, ist im internationalen Vergleich einmalig.

 

Zu untersuchen ist in einer alternativen Evaluation daher vor allem, ob es – dies war und ist die zentrale Rechtfertigung für das besagte ‚Sonderbefristungsrecht‘ – tatsächlich einen positiven Zusammenhang zwischen befristetem Anstellungsverhältnis und wissenschaftlicher Innovation gibt oder ob flächendeckende Befristungen nicht viel eher zu spezifischen Zwangslagen des sog. wissenschaftlichen Nachwuchses führen, die insbesondere einer sachorientierten Wissenschaftskommunikation abträglich sind.

 

Dazu gilt es, den Forschungsstand deutlich zu vertiefen. Nicht zuletzt die Bundesberichte zum wissenschaftlichen Nachwuchs (BuWiN) stellten regelmäßig das Fehlen belastbarer Daten zur Situation des entsprechenden Personals fest. Empirische Untersuchungen dazu, ob befristete Arbeitsverhältnisse tatsächlich die Leistungsfähigkeit der Hochschulen erhöhen, fehlen gänzlich. Zwar liegen statistische Angaben zum Ausmaß von Befristungen an deutschen Hochschulen vor, und auch Aspekte wie die Geschlechterverhältnisse im ‚Nachwuchs‘ wurden genauer untersucht. Informationen dazu jedoch, wie sich Erwerbsbiographien und Wissenschaftspraxis unter dem WissZeitVG gestalten und inwieweit prekäre Beschäftigungslagen besonders Frauen, ökonomisch schwache und zugewanderte Menschen benachteiligen, liegen bisher kaum vor. Auch zu den einseitigen Abhängigkeiten, die möglicherweise durch die ‚Personalunion‘ von Betreuungs-, Prüfungs- und Vorgesetztenfunktion in (post-)doktoralen Beschäftigungsverhältnissen entstehen, finden sich keine belastbaren Forschungsbefunde. Demgegenüber soll das Projekt die Auswirkungen des WissZeitVG auf strukturelle und persönliche Abhängigkeiten des wissenschaftlichen Personals umfassend erheben und analysieren.

 

Die Durchführung der Datenerhebung und -aufbereitung wurde durch eine Projektfinanzierung der Rosa Luxemburg Stiftung ermöglicht. Zudem danken wir der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für finanzielle Unterstützung. Der Verein zur Förderung von Wissenschaft und Forschung e.V. hat die Publikation der Evaluation finanziell unterstützt.