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Liebe Kolleg:innen,

im Juni 2023 hat das BMBF (FDP) einen Referentenentwurf für die Novellierung des WissZeitVG vorgelegt. Diesen Entwurf bringt Bildungs- und Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zunächst ins Bundeskabinett ein (September). Wenn dort kein Widerstand kommt, wird der Entwurf anschließend im Bundestag abgestimmt.

Um die jetzige Fassung zu verhindern (siehe die Kritik der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen sowie der Fachgesellschaften), müssen die Mitglieder des Bundestags (MdB) gut informiert und mit starken Argumenten ausgestattet in die Abstimmung gehen.

Weil die wenigsten MdBs das Problem überblicken, benötigen sie eure kritische Entscheidungshilfe! 

Schreibt bitte an eure Abgeordneten (wo ihr arbeitet und/oder wo ihr wohnt) und bittet um ein Gespräch!

Findet hier die Adressen der MdB: https://cryptpad.fr/sheet/#/2/sheet/edit/oGpI-L23mAeYPvcckYYShhH3/

  • Auf dem Blatt „Gesamtübersicht Hochsch_Partei“ könnt ihr nach dem Namen eurer Hochschule scrollen. Tragt hier auch ein wann ihr wen angeschrieben habt.
  • Optional: Auf dem Blatt „Partei_Mail_Hochschule_Info“ findet Ihr eure Hochschule am schnellsten mit der Suchfunktion „Strg + F“

Nutzt den untenstehenden Text (Achtung: Fassung je Partei unterschiedlich!), um die Abgeordneten anzuschreiben.

In den jeweiligen Texten werden auch bestimmte Politiker:innen erwähnt. Solltet ihr Carolin Wagner (SPD), Laura Kraft & Nina Stahr (beide Grüne) sowie Nicole Gohlke und Petra Sitte (beide Linke) anschreiben, müsstet ihr diesen Teil umformulieren oder löschen.

  • Ansprache, Nennung des Wahlkreises, Hochschulen & Schlussformel personalisieren
  • Wenn ihr einen Gesprächstermin erhalten, könnt ihr euch zum Beispiel mit den Argumentationshilfen von NGAWiss vorbereiten.

 

Vielen Dank und solidarische Grüße!
Michael Gerloff, Lutz Böhm & NGAWiss

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SPD

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den in der Wissenschaft Arbeitenden eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Forscherinnen und Forschern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Desweiteren werden bestehende gesellschaftliche Spaltungen in der Akademie durch die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen potenziert. Promovierte Menschen aus nichtakademischen Haushalten oder mit Migrationshintergrund haben heutzutage kaum realistische Chancen, eine dauerhafte Karriere in der Akademie zu verfolgen. Der Reformentwurf des BMBF wird diese Spaltung noch verschärfen, da die Institutionen keine Anreize haben ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen.
Dabei ermöglicht eine sichere Karriereperspektive nicht nur die demokratische Teilhabe innerhalb und außerhalb der Akademie, sondern auch die individuelle Lebensplanung verlässlich zu verfolgen.

Die Bundestagsfraktion der SPD hat auf Initiative der Obfrau für die Reform des WissZeitVG Dr. Carolin Wagner den Referentenentwurf des BMBF bereits nicht unterstützt.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich gemeinsam mit Dr. Carolin Wagner dafür ein, dass Promovierte enfristet werden bzw. eine befristete Beschäftigung nach der Promotion nur noch maximal für 2 Jahre zulässig ist.

Bitte schauen Sie sich hier die Stellungnahmen der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen an, hier eine Übersicht über die Positionen, sowie hier die Stellungnahme der Gruppe #ProfsFürHanna.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

GRÜNE

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler:innen, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrer:innen und Ärzt:innen. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Die Reformpläne des BMBF geben den Institutionen keine Anreize ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen. Dabei würden gerade Frauen von einer verlässlicheren Karriereperspektive profitieren, da sie auch heute noch durch die gläserne Decke aus dem akademischen System hinausgedrängt werden.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat auf Initiative von Laura Kraft und Nina Stahr den Referentenentwurf des BMBF bereits nicht unterstützt. Die BAG BAG Wissenschaft, Hochschule Technologiepolitik hat einen Beschluss für „Faire Arbeitsverträge in der Wissenschaft!“ verabschiedet.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.

Bitte schauen Sie sich hier die Stellungnahmen der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen an, hier eine Übersicht über die Positionen, sowie hier die Stellungnahme der Gruppe #ProfsFürHanna.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

FDP

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Eine schwächelnde deutsche Wirtschaft, der Fachkräftemangel, die lahmende Digitalisierung und der Klimawandel stellen derzeit Deutschland vor massive Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftlern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass diese zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: innovative Konzepte und Technologien zu entwickeln sowie die zukünftigen Leistungsträger der Gesellschaft auszubilden.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Ingenieure, Ärzte und Lehrer. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Steuergelder werden durch langwierige Antragsverfahren auf Forschungsmittel verbrannt, obwohl sie dringend für zukünftige Ausgründungen aus den Hochschulen benötigt werden. Diese Ausgründungen brauchen zudem einen verlässlichen Vorlauf. Die Entwicklung eines neuen Impfstoffs, oder ein Verfahren zur energetisch effizienten Herstellung von eFuels benötigt mehre Jahre. Jahre, die Wissenschaftler mit den Reformplänen des WissZeitVG nicht haben werden.

Das Modell der Anschlusszusage lebt das Prinzip, dass sich Leistung lohnen muss. Allerdings wird das Konstrukt der Anschlusszusage nach 4 Jahren erwartungsgemäß kaum angewendet werden. Dennoch muss an den Reformplänen nicht viel verändert werden, um den akademischen Institutionen einen Anreiz zu geben, ihren herausragenden Wissenschaftlern eine leistungsgerechte Karriere zu ermöglichen. Müsste die Phase der befristeten Beschäftigung bereits nach 2 Jahren erfolgen, ließe sich die Attraktivität wissenschaftlicher Arbeit in Deutschland hingegen deutlich steigern, woraus sich ein klarer Wettbewerbsvorteil in der internationalen Konkurrenz ergibt.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Die FDP steht für Aufstiegschancen für Leistungsträger. Das WissZeitVG kann, leicht angepasst, genau dieses Konzept umsetzen.

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Eine schwächelnde deutsche Wirtschaft, der Fachkräftemangel, eine alternde Gesellschaft und der Klimawandel stellen derzeit Deutschland vor massive Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftlern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: innovative Konzepte und Technologien zu entwickeln, sowie die zukünftigen Leistungsträger der Gesellschaft auszubilden.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Ingenieure, Ärze und Lehrer. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Steuergelder werden durch langwierige Antragsverfahren auf Forschungsmittel verbrannt, obwohl sie dringend für zukünftige Ausgründungen aus den Hochschulen benötigt werden. Diese Ausgründungen brauchen zudem einen verlässlichen Vorlauf. Die Entwicklung eines neuen Impfstoffs, oder ein Verfahren zur energetisch effizienten Herstellung von eFuels benötigt mehre Jahre. Jahre, die Wissenschaftler mit den Reformplänen des WissZeitVG nicht haben werden.

Zudem wird es mit den Reformplänen zum WissZeitVG Wissenschaftlern noch schwerer gemacht eine Familie zu gründen, wenn sie nicht ihre eigene Karriere gefährden wollen.

Dabei ist das Modell der Phase mit Anschlusszusage prinzipiell geeignet die besten Kandidaten im System zu halten und so bestehendes Wissen zu bewahren. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel daran, dass die akademischen Institutionen nach einer vierjährigen bedingungslosen Befristung noch eine weitere Befristung mit Anschlusszusage folgen lassen. Müsste die Phase der befristeten Beschäftigung bereits nach 2 Jahren erfolgen, ließe sich die Attraktivität wissenschaftlicher Arbeit in Deutschland hingegen deutlich steigern, woraus sich ein klarer Wettbewerbsvorteil in der internationalen Konkurrenz ergibt.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

Linke

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrer:innen und Ärzt:innen. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Desweiteren werden bestehende gesellschaftliche Spaltungen in der Akademie durch die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen potenziert. Promovierte Menschen aus nichtakademischen Haushalten oder mit Migrationshintergrund haben heutzutage kaum realistische Chancen eine dauerhafte Karriere in der Akademie zu verfolgen. Der Reformentwurf des BMBF wird diese Spaltung noch verschärfen, da die Institutionen keine Anreize haben ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen.
Dabe ermöglicht eine sichere Karriereperspektive nicht nur die demokratische Teilhabe innerhalb und außerhalb der Akademie, sondern auch die individuelle Lebensplanung verlässlich zu verfolgen.
Nicole Gohlke und Petra Sitte setzen sich unermüdlich für eine gerechte und inklusive Akademie ein, bitte unterstützen Sie ihre Kolleginnen dabei.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

 

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Liebe Kolleg:innen, NGAWiss-Mitgliedsinitiativen, liebe Wissenschaftler:innen,

 

sicher habt Ihr schon von der anstehenden Tarifrunde gehört. Aber was passiert da eigentlich – und warum ist das für uns relevant, wo doch der Kampf für ein neues WissZeitVG unsere Aufmerksamkeit verlangt?

Hier könnt Ihr euch zur Tarifrunde informieren – und aktiv werden! Neben einer Mitgliedschaft im NGAWiss e.V. ist jetzt eine wunderbare Gelegenheit, einer Gewerkschaft (s.u.) beizutreten!

Euer NGAWiss, in Zusammenarbeit mit GEW und ver.di

 

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Warum ist die Tarifrunde für die Hochschulen wichtig?

Angesichts gestiegener Preise brauchen alle Beschäftigten dringend kräftige Tarifsteigerungen. An den Hochschulen kommt hinzu: Wer nur eine Teilzeitstelle hat, immer wieder Stellenlücken überbrücken oder Umzüge finanzieren muss, ist in besonderem Maße auf gute Löhne angewiesen. Die Gewerkschaften stellen sich auf sehr schwierige Verhandlungen ein, denn die Länder betonen hartnäckig, sie könnten sich Tarifsteigerungen wie bei den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen keinesfalls leisten. Es könnte also Streiks geben. Dann wird es darauf ankommen, wie viele Kolleg*innen sich beteiligen – auch an den Hochschulen!

Wer wird am Verhandlungstisch sitzen?

An den Hochschulen gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TV-L wird auf Arbeitgeberseite durch die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verhandelt. Mitglied in der TdL sind alle Bundesländer außer Hessen – in Hessen wird etwas später gesondert verhandelt. Verhandlungsführer der TdL ist in diesem Jahr der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel. Verhandlungspartner auf der Gewerkschaftsseite ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die die Verhandlungsführung für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wie auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) innehat.

Wie entstehen die Forderungen der Gewerkschaften?

Aktuell wird in den Gewerkschaften diskutiert, mit welchen Forderungen sie in die Tarifverhandlungen gehen wollen und für welche Forderungen die Mitglieder bereit sind, wenn es notwendig ist, gemeinsam zu streiken. Hierzu läuft aktuell und noch bis Ende September die Beschäftigtenbefragung der ver.di, an der sowohl Gewerkschaftsmitglieder als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen können – auf Papier oder auch ganz einfach online (-> Link). Es wäre toll, wenn viele Kolleg*innen aus den Hochschulen mitmachen! Sowohl in der GEW als auch in ver.di haben bereits zahlreiche Diskussionen in den Bezirken (ver.di) bzw. Landesverbänden (GEW) stattgefunden. Aktuelle Termine und Infos gibt es bei den GEW-Landesverbänden und auf der ver.di-Kampagnenseite.

Falls es zu Streiks kommt – darf ich dann auch streiken?

Voraussetzung für einen (legalen) Streik ist, dass eine verhandelnde Gewerkschaft dazu aufruft. Wenn es an Eurer Hochschule Streikaufrufe von GEW und/oder ver.di gibt, die Eure Personalgruppe mit zum Streik aufrufen, dürft Ihr also streiken – und der Arbeitgeber darf Euch hieraus nicht benachteiligen (Maßregelungsverbot). Aufgerufen werden können immer nur diejenigen Beschäftigten, die auch unter den Tarifvertrag fallen (oder für die die Gewerkschaften einen Tarifvertrag fordern). Auch wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, darf an einem Streik teilnehmen. Streikgeld erhalten allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder.

Was hat es mit dem TVStud auf sich?

Dieses Jahr soll es in den Tarifverhandlungen auch um die studentischen Beschäftigten gehen. Das ist neu – denn die studentischen Beschäftigten sind von den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes ausgenommen. Studentische Tarifvertragsinitiativen und Gewerkschaften wollen das ändern, die Arbeitgeber sind dagegen. Tarifregelungen für studentische Beschäftigte wird es deshalb nur geben, wenn viele studentische Beschäftigte das wollen und auch bereit sind, dafür zu kämpfen und zu streiken. Deshalb gibt es eine gesonderte Befragung studentischer Beschäftigter (-> TV Stud – Tarifrebellion) – bitte macht studentische Beschäftigte in Eurem Umfeld hierauf aufmerksam! Um eine starke Tarifbewegung aufzubauen, haben die TVStud-Aktiven bereits über 3.000 persönliche Gespräche mit studentischen Beschäftigten geführt. Die Chancen für einen bundesweiten TVStud standen noch nie so gut wie in diesem Jahr.

Was passiert wann?

Am 11. Oktober entscheidet die Bundestarifkommission von ver.di nach gemeinsamer Beratung mit Vertreter*innen der anderen beteiligten Gewerkschaften über die Forderungen an die Arbeitgeber. Verhandlungsauftakt ist am 26. Oktober, weitere Verhandlungstermine sind bisher vereinbart für den 2./3. November und ab 7. Dezember.

Wie kann ich mitmachen?

An vielen Hochschulen wird die Tarifrunde bereits von gewerkschaftlichen Betriebsgruppen, TVStud-Initiativen und ggf. auch Bündnispartner*innen gemeinsam vorbereitet. Die Gewerkschaften stellen sehr gerne vor Ort Kontakte her. Denkbar sind je nach Kapazitäten vor Ort und Termin auch Info-Veranstaltungen rund um die Themen Tarifverhandlungen und Streik. Wer ver.di-Mitglied ist, kann außerdem Tarifbotschafter*in werden – was das ist und wie man sich anmeldet, erfahrt Ihr hier. Meldet Euch auf der Suche nach Kontakten, aber auch mit allen anderen Fragen gerne bei Stefani Sonntag (stefani.sonntag@gew.de) oder Sonja Staack (sonja.staack@verdi.de).

Ihr wollt aktiv werden an eurer Hochschule, Fakultät oder in eurem Fachbereich? Es gibt kritische Köpfe, aber keine Strukturen, die den Mittelbau und eure Positionen adäquat vertreten? Ihr wollt selbst für bessere Arbeits-, Studien- und Lehrbedingungen eintreten?

Es gibt keine Patentlösung, aber mit unserer „Kurzanleitung“ für die Gründung einer lokalen Mittelbau-Initiative geben Tipps und Hinweise aus der praktischen Erfahrung, dem Feld politischen Organisings und Materialien für erste inhaltliche Debatten.

Lest rein und los geht’s!

(more…)

Die Vertretungen der abhängig beschäftigten Wissenschaftler:innen, der studentischen Beschäftigten und der Studierenden weisen darauf hin, dass der Referentenentwurf die grundlegenden, teilweise durch das WissZeitVG selbst geschaffenen Probleme der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft nicht zu lösen verspricht. Im Bündnis mit 14 weiteren Organisationen haben wir Forderungen für eine gute WissZeitVG-Novelle formuliert.

Stellungnahme des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) zum Referentenentwurf des BMBF für das WissZeitVG (03.07.2023)

Der Referentenentwurf hat die Forderungen der Arbeitgeberseite aufgenommen und die Argumente der abhängig beschäftigten Wissenschaftler:innen ignoriert. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen die Erlaubnis behalten, Arbeitskräfte für lange Zeit nach Belieben zu befristen; die Unsicherheit wird weiterhin häufig bis ins fünfte Lebensjahrzehnt bestehen. Positive Ansätze wie Mindestvertragslaufzeiten für Promovierende und studentische Beschäftigte greifen zu kurz. Der Referentenentwurf zementiert und normalisiert den regelmäßigen Verlust von Wissen und Kompetenzen. Dies schadet der Bildung und der Wissenschaft in Deutschland.

1. Die Vertragsdauer in der Promotionsphase muss der faktischen Promotionszeit entsprechen.

Der Referentenentwurf geht einen Schritt in die richtige Richtung, indem Soll-Werte für die Erstverträge in der Promotionsphase (3 Jahre) und die PostDoc-Phase (2 Jahre) formuliert werden. Allerdings beträgt die durchschnittliche Promotionszeit 5,7 Jahre (ohne Medizin). Um Promotionsabbrüche und den Verlust von wertvoller Forschungsarbeit zu verhindern, muss die Vertragslaufzeit 6 Jahre betragen. Promovierende müssen von der Exposé-Erstellung bis zur Verteidigung und Veröffentlichung finanziell abgesichert sein. Über ihre Eignung können Vorgesetzte in der regulären 6-monatigen Probezeit entscheiden.

2. Mit der Promotion ist die wissenschaftliche Qualifizierung abgeschlossen.

Im Referentenentwurf wird der Qualifizierungsbefristung Vorrang eingeräumt. Die damit verbundene Anerkennung von Sorgezeiten u.ä. ist zu begrüßen, doch der Qualifizierungsbegriff wird offenkundig missbraucht. Promovierte, eigenständige Wissenschaftler*innen werden entmündigt, indem man ihnen immer weitere ‚Qualifikationen‘ abverlangt. Wissenschaftliche Leistungen nach der Promotion, die ggf. auch über Berufungen entscheiden, können und müssen im Rahmen von Dauerstellen erbracht werden.

3. Die Vorlage widerspricht dem Koalitionsvertrag: Sie schafft keinen Anreiz für Dauerstellen.

Die Regierungsparteien haben sich mit dem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern, besonders durch verlässliche Perspektiven nach der Promotion. Der Entwurf gestattet den Hochschulen hingegen weiterhin, die Arbeitskraft promovierter Wissenschaftler:innen auszunutzen, ohne ihnen verbindliche Perspektiven zu bieten. Im Gegenzug schafft er Druck, bereits innerhalb von vier Jahren eine der wenigen Dauerstellen bzw. Stellen mit Anschlusszusage zu ergattern. Dies fördert soziale Ungleichheit: Frauen, Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, mit Behinderungen und aus nicht-akademischen Elternhäusern werden strukturell noch stärker benachteiligt sein als bisher. Eine Lösung bieten Dauerstellen und Verträge mit Anschlusszusage direkt nach der Promotion. Um sie wirksam voranzutreiben, soll die Novelle auch eine Befristungshöchstquote festschreiben. Unsere eigenen Berechnungen ergeben eine Höchstquote von 35% (exklusive Professuren); der Übergang dorthin kann schrittweise erfolgen.

4. Ein WissZeitVG ohne klare Karrierepfade ist europarechtswidrig.

Das bisherige WissZeitVG legalisiert de facto eine endlose Befristung und ist deshalb nicht vereinbar mit der „EU-Kettenbefristungsrichtlinie“ RL 1999/70/EG. Eine Novelle wäre nur dann EU-rechtskonform, wenn klare Karrierewege im Sinne einer realistischen Entfristungsperspektive nach der Promotion eröffnet werden (Link).

5. Wir brauchen eine Normalisierung des Arbeitsmarktes und die Abschaffung der Tarifsperre.

Liebe Mitstreiter*innen der #AktionswocheWissenschaft,

hinter uns liegt eine kraftvolle, erfolgreiche und stellenweise auch kräftezehrende #AktionswocheWissenschaft! Gemeinsam haben wir gezeigt, dass wir im Verbund von studentischen Beschäftigten, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, wissenschaftsstützendem Personal und vielen solidarischen Unterstützer*innen stark sind und unserem Protest gegen schlechte Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft lautstark, kreativ und öffentlichkeitswirksam Ausdruck verleihen.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die dabei waren, Aktionen geplant, umgesetzt und daran teilgenommen haben und auch im Hintergrund zum erfolgreichen Gelingen der #AktionswocheWissenschaft beigetragen haben. Ihr seid großartig! Mit eurem Einsatz habt ihr eindrucksvoll gezeigt, dass der Protest über unterschiedliche Statusgruppen hinweg funktioniert und wir uns nicht gegeneinander ausspielen lassen. Denn gemeinsam sind wir stärker!

Lokal und bundesweit: Vernetzung & kreativer Protest für gute Arbeit in der Wissenschaft

Mit über 100 Teilnehmer*innen und sieben Speaker*innen war unsere Auftakt-Rally zu Beginn der Aktionswoche ein voller Erfolg: Von der studentischen Beschäftigten über den Mitarbeiter in Technik und Verwaltung bis hin zur Juniorprofessorin gaben uns Beschäftigte aus verschiedensten Bereiche Einblicke in die Umstände ihrer Arbeitsverhältnisse und forderten ein Ende prekärer Arbeit in der Wissenschaft.

Bei unserer Abschlussveranstaltung zum Ende der Aktionswoche konnten wir auf einen bunten Strauß an Events zurückblicken: An über 30 Hochschulstandorten fanden lokale Aktionen statt; die Bandbreite reichte von Fotoaktionen, Workshops und Infoständen über Kundgebungen, Personalversammlungen und Public Viewing-Events bis hin zu kreativen Aktionsformen wie zum Beispiel einem „Hanna ärgere dich nicht“-Spiel, einem Stellenglücksrad und vielem mehr.

Nach der Aktionswoche ist vor der Aktionswoche

Lasst uns diesen Schwung über die Sommermonate hinaus ins kommende Wintersemester mitnehmen. Denn uns steht ein heißer Herbst bevor: Mitte September startet die Tarifrunde der Länder und nachdem die TVStud-Bewegung die vergangenen Jahre mobilisiert und politisch Druck aufgebaut hat, sind die Chancen, endlich auch einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu erstreiten, historisch gut. Nach der Sommerpause kommt außerdem der Referent*innenentwurf des BMBF zur WissZeitVG-Novelle in den Bundestag. Wir bleiben dran und werden den parlamentarischen Prozess kritisch begleiten und uns auch weiterhin für gute Promotionsbedingungen und eine Postdoc-Phase mit Dauerperspektive einsetzen.

Ihr plant bereits weitere Aktionen? Dann tragt sie gerne in unser Pad zur Sammlung von Follow up-Veranstaltungen zur Aktionswoche ein: https://cryptpad.fr/pad/#/2/pad/edit/8ucgjhtYyrdIOENCKmoqCrZ0/

In unserem Ressourcen-Pool findet ihr auch weiterhin Material und Inspirationen für Aktionen gegen schlechte Arbeit in der Wissenschaft: https://mittelbau.net/aktionswochewissenschaft/

Bleibt aktiv, sprecht eure Kolleg*innen an & organisiert euch gemeinsam – in den Gewerkschaften, in Mittelbauinitiativen und politischen (Hochschul-)Gruppen!

Eure BdWi, fzs, GEW, N², NGAWiss, Respect Science, TVStud und ver.di