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NGAWiss unterstützt das Netzwerk Stipendienerhöhung mit ihrem offenen Brief und der Petition!

Angesichts der dringenden Gefahr der weiteren Prekarisierung von Promotionsstipendiat*innen wird gefordert:

die sofortige und vollumfängliche Erhöhung des Stipendiensatzes um die geplanten 300 € pro Monat noch in diesem Herbst, finanziert durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel vonseiten des BMBF,
die Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang für alle Stipendiat*innen, welche nicht anderweitig gesetzlich versichert sind,
die Anrechnung der Förderzeit der Promotion in der gesetzlichen Rentenversicherung, unabhängig von absolvierten Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten, die ebenfalls vollumfänglich angerechnet werden müssen
sowie die Verlängerung der Stipendien aller Stipendiat*innen, die sich aktuell in der Promotionsförderung der Begabtenförderung befinden, ebenfalls finanziert durch zusätzliche Mittel des BMBF!

Offener Brief: https://promostip.de/offener-brief-2/

Petition: https://www.change.org/p/bessere-promotionsbedingungen-für-stipendiat-innen-jetzt-doktorhutunddauerpleite-ichbinhanna-ichbinreyhan?recruiter=1316302838&recruited_by_id=c5a83c30-52fb-11ee-afe2-c1d2678d1397&utm_source=share_petition&utm_campaign=petition_dashboard&utm_medium=copylink

This English summary is intended to convey the essence of the petition to international stakeholders

We petition Bettina Stark-Watzinger, the Federal Minister of Education and Research, as well as Kai Gehring and Dr. Petra Sitte, the chairs of the Education and Research Committee in the German Parliament, along with the remaining Members of Parliament.
To address challenges such as climate change and digitalization, we need robust research and educational institutions. However, many researchers and scholars in Germany are employed under precarious working conditions: nine out of ten have fixed-term contracts, and 42% of employment contracts last less than one year.
The legislation permitting this situation is on the verge of being amended. The current proposal to amend the German Fixed-Term Academic Contracts Act (WissZeitVG) presented by the minister falls short of the commitments the governing parties made in their coalition contract.
We petition the Education and Research Committee to revise the proposal in ways that genuinely enhance working conditions in German higher education and research.

Among the changes we request are the following:

  • Employment contracts for doctoral candidates must cover the actual time researchers need to
    complete their PhDs. This amounts to six years, and the standard length of such an employment
    contract should be four years.
  • Employees assigned recurring tasks must receive permanent contracts.
  • As a rule, only permanent contracts should be offered to researchers and scholars who have
    obtained a PhD. Alternatively, a tenure-track position should be provided.

Other changes we request include that the law recognizes the unions’ right to negotiate with employers improvements in contract length different from the act; uniform and binding regulations on benefits that compensate for disadvantages in the case of care, disability, and chronic illness; and a right for employees working on projects financed with third-party funding
to enjoy from the same benefits as other employees. As a rule, student assistants should be offered contracts with a minimum duration of two years.

Please sign the petition:
https://weact.campact.de/petitions/stoppt-diedauerbefristung-in-der-wissenschaft

Hier gibt es Folien, um die Petition auf Veranstaltungen zu bewerben: Download

 

 

 

Petition (hier klicken)

Wir sind auf eine starke Wissenschaft angewiesen, zum Beispiel um die sozialen und technologischen Herausforderungen von Klimakrise oder Digitalisierung zu meistern. Das geht nur mit fairen Arbeitsbedingungen – doch viele Wissenschaftler*innen an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen arbeiten in prekären Verhältnissen. Fast neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind befristet beschäftigt, 42 Prozent der Arbeitsverträge haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Planbarkeit für Lebenswege oder anspruchsvolle Projekte gibt es so nicht. Das muss sich ändern.

Der vorliegende Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bleibt weit hinter den eigenen Versprechen der Ampel-Koalition zurück. Frau Ministerin Stark-Watzinger, die prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft lassen sich so nicht bekämpfen. Wir fordern jetzt vom zuständigen Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung: Überarbeiten Sie den Entwurf grundlegend und bringen Sie eine echte Reform auf den Weg!

Als gemeinsames Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft haben NGAWiss, GEW, ver.di, DGB, fzs, bukof und N² PostDoc Net, Respect Science, Konferenzrat der Psychologie-Fachschaften-Konferenz, Personal- und Betriebsräte der Helmholtz-Gemeinschaft, Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe und Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) haben wir eine Petition initiiert:

Im Einzelnen fordern wir:

  1. Verträge für Promovierende, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen – also sechs, mindestens jedoch vier Jahre Regellaufzeit
  2. Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung: Zeitverträge sind nur für die Qualifizierungsphase gerechtfertigt – diese ist mit der Promotion abgeschlossen
  3. Nach der Promotion entweder unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien
  4. Die Streichung der Tarifsperre ohne Wenn und Aber: Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen – so wie in anderen Branchen auch
  5. Einen verbindlichen Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Coronapandemie
  6. Eine Regelvertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren für studentische Beschäftigte

.

Hier geht’s zur Petition: https://weact.campact.de/petitions/stoppt-die-dauerbefristung-in-der-wissenschaft

(more…)

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Liebe Kolleg:innen,

im Juni 2023 hat das BMBF (FDP) einen Referentenentwurf für die Novellierung des WissZeitVG vorgelegt. Diesen Entwurf bringt Bildungs- und Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zunächst ins Bundeskabinett ein (September). Wenn dort kein Widerstand kommt, wird der Entwurf anschließend im Bundestag abgestimmt.

Um die jetzige Fassung zu verhindern (siehe die Kritik der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen sowie der Fachgesellschaften), müssen die Mitglieder des Bundestags (MdB) gut informiert und mit starken Argumenten ausgestattet in die Abstimmung gehen.

Weil die wenigsten MdBs das Problem überblicken, benötigen sie eure kritische Entscheidungshilfe! 

Schreibt bitte an eure Abgeordneten (wo ihr arbeitet und/oder wo ihr wohnt) und bittet um ein Gespräch!

Findet hier die Adressen der MdB: https://cryptpad.fr/sheet/#/2/sheet/edit/oGpI-L23mAeYPvcckYYShhH3/

  • Auf dem Blatt „Gesamtübersicht Hochsch_Partei“ könnt ihr nach dem Namen eurer Hochschule scrollen. Tragt hier auch ein wann ihr wen angeschrieben habt.
  • Optional: Auf dem Blatt „Partei_Mail_Hochschule_Info“ findet Ihr eure Hochschule am schnellsten mit der Suchfunktion „Strg + F“

Nutzt den untenstehenden Text (Achtung: Fassung je Partei unterschiedlich!), um die Abgeordneten anzuschreiben.

In den jeweiligen Texten werden auch bestimmte Politiker:innen erwähnt. Solltet ihr Carolin Wagner (SPD), Laura Kraft & Nina Stahr (beide Grüne) sowie Nicole Gohlke und Petra Sitte (beide Linke) anschreiben, müsstet ihr diesen Teil umformulieren oder löschen.

  • Ansprache, Nennung des Wahlkreises, Hochschulen & Schlussformel personalisieren
  • Wenn ihr einen Gesprächstermin erhalten, könnt ihr euch zum Beispiel mit den Argumentationshilfen von NGAWiss vorbereiten.

 

Vielen Dank und solidarische Grüße!
Michael Gerloff, Lutz Böhm & NGAWiss

—————————————–

SPD

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den in der Wissenschaft Arbeitenden eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Forscherinnen und Forschern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Desweiteren werden bestehende gesellschaftliche Spaltungen in der Akademie durch die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen potenziert. Promovierte Menschen aus nichtakademischen Haushalten oder mit Migrationshintergrund haben heutzutage kaum realistische Chancen, eine dauerhafte Karriere in der Akademie zu verfolgen. Der Reformentwurf des BMBF wird diese Spaltung noch verschärfen, da die Institutionen keine Anreize haben ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen.
Dabei ermöglicht eine sichere Karriereperspektive nicht nur die demokratische Teilhabe innerhalb und außerhalb der Akademie, sondern auch die individuelle Lebensplanung verlässlich zu verfolgen.

Die Bundestagsfraktion der SPD hat auf Initiative der Obfrau für die Reform des WissZeitVG Dr. Carolin Wagner den Referentenentwurf des BMBF bereits nicht unterstützt.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich gemeinsam mit Dr. Carolin Wagner dafür ein, dass Promovierte enfristet werden bzw. eine befristete Beschäftigung nach der Promotion nur noch maximal für 2 Jahre zulässig ist.

Bitte schauen Sie sich hier die Stellungnahmen der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen an, hier eine Übersicht über die Positionen, sowie hier die Stellungnahme der Gruppe #ProfsFürHanna.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

GRÜNE

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler:innen, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrer:innen und Ärzt:innen. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Die Reformpläne des BMBF geben den Institutionen keine Anreize ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen. Dabei würden gerade Frauen von einer verlässlicheren Karriereperspektive profitieren, da sie auch heute noch durch die gläserne Decke aus dem akademischen System hinausgedrängt werden.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat auf Initiative von Laura Kraft und Nina Stahr den Referentenentwurf des BMBF bereits nicht unterstützt. Die BAG BAG Wissenschaft, Hochschule Technologiepolitik hat einen Beschluss für „Faire Arbeitsverträge in der Wissenschaft!“ verabschiedet.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.

Bitte schauen Sie sich hier die Stellungnahmen der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen an, hier eine Übersicht über die Positionen, sowie hier die Stellungnahme der Gruppe #ProfsFürHanna.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

FDP

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Eine schwächelnde deutsche Wirtschaft, der Fachkräftemangel, die lahmende Digitalisierung und der Klimawandel stellen derzeit Deutschland vor massive Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftlern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass diese zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: innovative Konzepte und Technologien zu entwickeln sowie die zukünftigen Leistungsträger der Gesellschaft auszubilden.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Ingenieure, Ärzte und Lehrer. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Steuergelder werden durch langwierige Antragsverfahren auf Forschungsmittel verbrannt, obwohl sie dringend für zukünftige Ausgründungen aus den Hochschulen benötigt werden. Diese Ausgründungen brauchen zudem einen verlässlichen Vorlauf. Die Entwicklung eines neuen Impfstoffs, oder ein Verfahren zur energetisch effizienten Herstellung von eFuels benötigt mehre Jahre. Jahre, die Wissenschaftler mit den Reformplänen des WissZeitVG nicht haben werden.

Das Modell der Anschlusszusage lebt das Prinzip, dass sich Leistung lohnen muss. Allerdings wird das Konstrukt der Anschlusszusage nach 4 Jahren erwartungsgemäß kaum angewendet werden. Dennoch muss an den Reformplänen nicht viel verändert werden, um den akademischen Institutionen einen Anreiz zu geben, ihren herausragenden Wissenschaftlern eine leistungsgerechte Karriere zu ermöglichen. Müsste die Phase der befristeten Beschäftigung bereits nach 2 Jahren erfolgen, ließe sich die Attraktivität wissenschaftlicher Arbeit in Deutschland hingegen deutlich steigern, woraus sich ein klarer Wettbewerbsvorteil in der internationalen Konkurrenz ergibt.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Die FDP steht für Aufstiegschancen für Leistungsträger. Das WissZeitVG kann, leicht angepasst, genau dieses Konzept umsetzen.

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Eine schwächelnde deutsche Wirtschaft, der Fachkräftemangel, eine alternde Gesellschaft und der Klimawandel stellen derzeit Deutschland vor massive Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftlern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: innovative Konzepte und Technologien zu entwickeln, sowie die zukünftigen Leistungsträger der Gesellschaft auszubilden.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Ingenieure, Ärze und Lehrer. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Steuergelder werden durch langwierige Antragsverfahren auf Forschungsmittel verbrannt, obwohl sie dringend für zukünftige Ausgründungen aus den Hochschulen benötigt werden. Diese Ausgründungen brauchen zudem einen verlässlichen Vorlauf. Die Entwicklung eines neuen Impfstoffs, oder ein Verfahren zur energetisch effizienten Herstellung von eFuels benötigt mehre Jahre. Jahre, die Wissenschaftler mit den Reformplänen des WissZeitVG nicht haben werden.

Zudem wird es mit den Reformplänen zum WissZeitVG Wissenschaftlern noch schwerer gemacht eine Familie zu gründen, wenn sie nicht ihre eigene Karriere gefährden wollen.

Dabei ist das Modell der Phase mit Anschlusszusage prinzipiell geeignet die besten Kandidaten im System zu halten und so bestehendes Wissen zu bewahren. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel daran, dass die akademischen Institutionen nach einer vierjährigen bedingungslosen Befristung noch eine weitere Befristung mit Anschlusszusage folgen lassen. Müsste die Phase der befristeten Beschäftigung bereits nach 2 Jahren erfolgen, ließe sich die Attraktivität wissenschaftlicher Arbeit in Deutschland hingegen deutlich steigern, woraus sich ein klarer Wettbewerbsvorteil in der internationalen Konkurrenz ergibt.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

Linke

Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],

als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.

Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.

Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrer:innen und Ärzt:innen. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.

Desweiteren werden bestehende gesellschaftliche Spaltungen in der Akademie durch die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen potenziert. Promovierte Menschen aus nichtakademischen Haushalten oder mit Migrationshintergrund haben heutzutage kaum realistische Chancen eine dauerhafte Karriere in der Akademie zu verfolgen. Der Reformentwurf des BMBF wird diese Spaltung noch verschärfen, da die Institutionen keine Anreize haben ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen.
Dabe ermöglicht eine sichere Karriereperspektive nicht nur die demokratische Teilhabe innerhalb und außerhalb der Akademie, sondern auch die individuelle Lebensplanung verlässlich zu verfolgen.
Nicole Gohlke und Petra Sitte setzen sich unermüdlich für eine gerechte und inklusive Akademie ein, bitte unterstützen Sie ihre Kolleginnen dabei.

Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!

Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.

Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]

 

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Liebe Kolleg:innen, NGAWiss-Mitgliedsinitiativen, liebe Wissenschaftler:innen,

 

sicher habt Ihr schon von der anstehenden Tarifrunde gehört. Aber was passiert da eigentlich – und warum ist das für uns relevant, wo doch der Kampf für ein neues WissZeitVG unsere Aufmerksamkeit verlangt?

Hier könnt Ihr euch zur Tarifrunde informieren – und aktiv werden! Neben einer Mitgliedschaft im NGAWiss e.V. ist jetzt eine wunderbare Gelegenheit, einer Gewerkschaft (s.u.) beizutreten!

Euer NGAWiss, in Zusammenarbeit mit GEW und ver.di

 

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Warum ist die Tarifrunde für die Hochschulen wichtig?

Angesichts gestiegener Preise brauchen alle Beschäftigten dringend kräftige Tarifsteigerungen. An den Hochschulen kommt hinzu: Wer nur eine Teilzeitstelle hat, immer wieder Stellenlücken überbrücken oder Umzüge finanzieren muss, ist in besonderem Maße auf gute Löhne angewiesen. Die Gewerkschaften stellen sich auf sehr schwierige Verhandlungen ein, denn die Länder betonen hartnäckig, sie könnten sich Tarifsteigerungen wie bei den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen keinesfalls leisten. Es könnte also Streiks geben. Dann wird es darauf ankommen, wie viele Kolleg*innen sich beteiligen – auch an den Hochschulen!

Wer wird am Verhandlungstisch sitzen?

An den Hochschulen gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TV-L wird auf Arbeitgeberseite durch die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verhandelt. Mitglied in der TdL sind alle Bundesländer außer Hessen – in Hessen wird etwas später gesondert verhandelt. Verhandlungsführer der TdL ist in diesem Jahr der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel. Verhandlungspartner auf der Gewerkschaftsseite ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die die Verhandlungsführung für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wie auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) innehat.

Wie entstehen die Forderungen der Gewerkschaften?

Aktuell wird in den Gewerkschaften diskutiert, mit welchen Forderungen sie in die Tarifverhandlungen gehen wollen und für welche Forderungen die Mitglieder bereit sind, wenn es notwendig ist, gemeinsam zu streiken. Hierzu läuft aktuell und noch bis Ende September die Beschäftigtenbefragung der ver.di, an der sowohl Gewerkschaftsmitglieder als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen können – auf Papier oder auch ganz einfach online (-> Link). Es wäre toll, wenn viele Kolleg*innen aus den Hochschulen mitmachen! Sowohl in der GEW als auch in ver.di haben bereits zahlreiche Diskussionen in den Bezirken (ver.di) bzw. Landesverbänden (GEW) stattgefunden. Aktuelle Termine und Infos gibt es bei den GEW-Landesverbänden und auf der ver.di-Kampagnenseite.

Falls es zu Streiks kommt – darf ich dann auch streiken?

Voraussetzung für einen (legalen) Streik ist, dass eine verhandelnde Gewerkschaft dazu aufruft. Wenn es an Eurer Hochschule Streikaufrufe von GEW und/oder ver.di gibt, die Eure Personalgruppe mit zum Streik aufrufen, dürft Ihr also streiken – und der Arbeitgeber darf Euch hieraus nicht benachteiligen (Maßregelungsverbot). Aufgerufen werden können immer nur diejenigen Beschäftigten, die auch unter den Tarifvertrag fallen (oder für die die Gewerkschaften einen Tarifvertrag fordern). Auch wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, darf an einem Streik teilnehmen. Streikgeld erhalten allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder.

Was hat es mit dem TVStud auf sich?

Dieses Jahr soll es in den Tarifverhandlungen auch um die studentischen Beschäftigten gehen. Das ist neu – denn die studentischen Beschäftigten sind von den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes ausgenommen. Studentische Tarifvertragsinitiativen und Gewerkschaften wollen das ändern, die Arbeitgeber sind dagegen. Tarifregelungen für studentische Beschäftigte wird es deshalb nur geben, wenn viele studentische Beschäftigte das wollen und auch bereit sind, dafür zu kämpfen und zu streiken. Deshalb gibt es eine gesonderte Befragung studentischer Beschäftigter (-> TV Stud – Tarifrebellion) – bitte macht studentische Beschäftigte in Eurem Umfeld hierauf aufmerksam! Um eine starke Tarifbewegung aufzubauen, haben die TVStud-Aktiven bereits über 3.000 persönliche Gespräche mit studentischen Beschäftigten geführt. Die Chancen für einen bundesweiten TVStud standen noch nie so gut wie in diesem Jahr.

Was passiert wann?

Am 11. Oktober entscheidet die Bundestarifkommission von ver.di nach gemeinsamer Beratung mit Vertreter*innen der anderen beteiligten Gewerkschaften über die Forderungen an die Arbeitgeber. Verhandlungsauftakt ist am 26. Oktober, weitere Verhandlungstermine sind bisher vereinbart für den 2./3. November und ab 7. Dezember.

Wie kann ich mitmachen?

An vielen Hochschulen wird die Tarifrunde bereits von gewerkschaftlichen Betriebsgruppen, TVStud-Initiativen und ggf. auch Bündnispartner*innen gemeinsam vorbereitet. Die Gewerkschaften stellen sehr gerne vor Ort Kontakte her. Denkbar sind je nach Kapazitäten vor Ort und Termin auch Info-Veranstaltungen rund um die Themen Tarifverhandlungen und Streik. Wer ver.di-Mitglied ist, kann außerdem Tarifbotschafter*in werden – was das ist und wie man sich anmeldet, erfahrt Ihr hier. Meldet Euch auf der Suche nach Kontakten, aber auch mit allen anderen Fragen gerne bei Stefani Sonntag (stefani.sonntag@gew.de) oder Sonja Staack (sonja.staack@verdi.de).