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Die Kabinettsvorlage zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (März 2024):

 

Stellungnahme von #profsfuerhanna

Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes führt vor, wie Gesetzgebung nicht laufen sollte. Nachdem das zuständige Ministerium (BMBF) eine Evaluation beauftragt, zahlreiche Gespräche mit Beteiligten und Betroffenen geführt, einen vor einem Jahr lancierten Änderungsansatz nach Protesten wieder zurückgezogen und dann in einen notdürftig veränderten Referentenentwurf überführt hat, wurde nun endlich die Kabinettsvorlage angekündigt. Das Ergebnis, das sich den Medienberichten entnehmen lässt, ist mehr als enttäuschend: Der im Juni 2023 veröffentlichte Referentenentwurf soll unverändert in Bundestag und Bundesrat gehen. Das Ministerium nimmt von der Vielzahl geäußerter Einsichten, Vorschläge und Argumente zur Reform oder Obsoletheit des WissZeitVG also schlechthin nichts auf und hält weiter an einem Plan fest, der die Situation für befristet Beschäftigte in der Wissenschaft sogar verschärft. Das gilt besonders für promovierte Wissenschaftler*innen, für die nun nicht mehr sechs, sondern vier plus zwei Jahre befristete Beschäftigung gestattet sein sollen: vier Jahre nach bloßem Ermessen der Arbeitgeber, zwei Jahre mit bedingter Zusage für eine Anschlussbeschäftigung. Die Initiative #profsfuerhanna lehnt diese halbherzige Neuregelung „4+2“ mit Nachdruck ab.

Der Vorschlag konterkariert die Forderung nach mehr Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren. Bei einem gleichbleibenden Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse führt die 4+2-Regelung nur dazu, dass sich das Befristungskarussell noch schneller dreht: Nach der Promotion würden noch mehr Wissenschaftler*innen eine akademische Laufbahn mit noch schlechteren Karriereperspektiven beginnen und dabei unter noch größerem Zeit- und Konkurrenzdruck stehen. Nach den vier Jahren wären sie zudem in den allermeisten Fächern in Bewerbungsverfahren für eineunbefristete Professur noch nicht konkurrenzfähig. Eine bloße Verkürzung der Postdoc-Phase ohne  begleitende Maßnahmen, die Verbindlichkeit schaffen und Prekarität abbauen, verschärft die Probleme, die durch eine Reform eigentlich behoben werden sollten. Vereinbarkeit von Beruf bzw. Karriere und Familie bzw. Care-Arbeit, innovative Risikoforschung jenseits des Mainstreams, Engagement in akademischer Lehre und Selbstverwaltung sowie die Erhöhung von Diversität werden so deutlich behindert. Dies mindert die Qualität und Attraktivität von Forschung und Lehre in Deutschland noch mehr, als es ohnehin schon der Fall ist.

Als Gesetzgeber muss der Bund dafür Sorge tragen, dass das System massenhafter befristeter Arbeitsverhältnisse ohne nachhaltige Perspektive, das durch das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft ermöglicht wurde, nicht weiterbesteht; eben dies kann und muss die Gesetzesreform leisten. Zugleich sollte er durch Förderprogramme und Vereinbarungen mit den Ländern den Aufbau von deutlich mehr Dauerstellen und die Etablierung zeitgemäßer Personalstrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen.

Wir sehen mit Sorge, dass der Wissenschaftsstandort Deutschland unter der uninspirierten und zögerlichen Wissenschaftspolitik des Bundes, fast aller Bundesländer und der meisten Hochschulleitungen leidet. Das Befristungssystem zerstört nicht nur vielfach Lebensläufe und hat den beruflichen Existenzkampf ins Zentrum wissenschaftlicher Werdegänge gerückt. Es führt auch zunehmend zur Abwanderung qualifizierter und kompetenter Personen aus der Wissenschaft und/oder ins Ausland. Bereits jetzt können viele Fächer Postdoc-Stellen nicht besetzen, hochkarätige internationale Bewerbungen werden aufgrund der fehlenden Karriereperspektiven immer seltener.

Die geplante Novellierung ist nicht geeignet, promovierte Wissenschaftler*innen für die Lehre und Forschung zu gewinnen, sondern dürfte eine fatale Signalwirkung entfalten. Aus dem akademischen Feld sind in den letzten zwölf Monaten – auch auf explizite Aufforderung
des BMBF – zahlreiche konstruktive Vorschläge dazu gemacht worden, wie eine Reform des Gesetzes angelegt sein und wie sie andere Reformen anstoßen könnte. Dass im Referentenentwurf offenbar weiterhin kein einziger dieser Vorschläge aufgenommen wurde, ist unverständlich und höchst frustrierend. Daher weisen wir abschließend noch einmal auf Vorschläge und Orientierungen hin, die uns besonders wichtig scheinen und die wir selbst verschiedentlich schon vertreten haben:

● Die wissenschaftliche Qualifizierung ist mit der Promotion abgeschlossen. Eine Phase danach (‚PostDoc‘) kann zur Orientierung und zur wissenschaftlichen Profilierung dienen, sie wird aber immer von selbständig agierenden, bereits qualifizierten Wissenschaftler*innen gestaltet. Die Vorstellung einer Qualifizierung nach der Promotion gehört zum Kern des Problems, weil sie die ausufernde Befristungspraxis rechtfertigt und dem immer wieder formulierten Ziel einer besseren Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren entgegensteht.

● Nach Abschluss der Promotion muss daher eine dauerhafte Beschäftigung oder Perspektive die Regel sein, so wie in jedem anderen Berufsfeld auch. Die Besonderheiten der Wissenschaft rechtfertigen keine Sondererlaubnis zur befristeten Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte.

● Der Übergang zu einem besseren Beschäftigungssystem kann u.a. durch Höchstquoten für den Anteil befristeter Stellen an einer Fakultät, einer Hochschule oder Forschungseinrichtung gestaltet werden, die sowohl bundes- als auch landesgesetzlich (im Notfall auch durch Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen) festgeschrieben werden können – sie ließen sich, wie etwa der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags festgestellt hat, sogar im Wissenschaftszeitvertragsgesetz verankern. Solche Höchstquoten sollten nicht, wie es in
einigen Bundesländern schon praktiziert wird, den Status quo konsolidieren, sondern in Richtung arbeitsmarktüblicher Befristungsanteile gehen.

● Eine einzelne Gesetzesänderung allein kann die dringend notwendigen Strukturveränderungen nicht erreichen. Darauf darf sich das Ministerium aber nicht ausruhen. Es muss die überfällige Gesamtreform anschieben, die deutlich mehr Dauerstellen für Forschung und Lehre neben der traditionellen Professur schafft, die Abhängigkeit wissenschaftlicher Beschäftigter von einzelnen Professor*innen abbaut und eine nachhaltige Grundfinanzierung der Hochschulen sicherstellt, statt diese von einem überhitzten Projektwettbewerb abhängig zu machen.

Für #profsfuerhanna:

Prof. Dr. Daniel Bischof, Institut für Politikwissenschaft, Universität Münster
Prof. Dr. Paula-Irene Villa Braslavsky, Institut für Soziologie, Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Christina Hölzel, Institut für Tierzucht und Tierhaltung, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Kai Koddenbrock, Bard College Berlin
Prof. Dr. Ruth Mayer, Englisches Seminar, Leibniz Universität Hannover
Prof. Dr. Tilman Reitz, Institut für Soziologie, Friedrich-Schiller Universität Jena
Prof. Dr. Tobias Rosefeldt, Institut für Philosophie, Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Jörg Strübing, Institut für Soziologie, Universität Tübingen
Prof. Dr. Martina Winkler, Historisches Seminar, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

siehe hier als [PDF]

 

Erklärung des „Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft“ zum unveränderten Referentenentwurf der WissZeitVG-Novelle

27.03.2024

Maximale Enttäuschung nach monatelangem Stillstand beim WissZeitVG

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) geeinigt. Dass dieser exakt dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für  Bildung und Forschung (BMBF) vom Juni 2023 entspricht, ist unakzeptabel. Dieser Entwurf bedroht sowohl die Vereinbarkeit von Leben und Beruf als auch die Qualität von Forschung und Lehre massiv.

Beratungsresistenz beim BMBF

Die überwiegende Mehrzahl der 76 Stellungnahmen zum im Juni 2023 vorgelegten Referentenentwurf sieht zwar die vorgeschlagene Regelung zu Mindestvertragslaufzeiten für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und studentische Beschäftigte als Schritte in die richtige Richtung, kritisiert aber scharf die geplante Verkürzung der Höchstbefristungsdauer nach der Promotion von sechs auf vier Jahre, ohne dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen verpflichtet werden, den Postdocs entweder eine unbefristete Beschäftigung oder zumindest eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien anzubieten. Eine Anschlusszusage soll erst dann verbindlich werden, wenn eine weitere Befristung von maximal zwei Jahren nach Ablauf der vier Jahre angeboten wird.

Eine pauschale Befristung aufgrund von Qualifizierung ist nach der Promotion nicht mehr angemessen. Bereits heute stellen Wissenschaftler:innen in befristeten Arbeitsverhältnissen ihre Familienplanung zurück und halten sich mit wissenschaftlicher Kritik zurück, um ihren unsicheren Arbeitsplatz bzw. die Chancen auf eine Anschlussbeschäftigung nicht zu gefährden. Diese gravierenden Auswirkungen dürften zunehmen, wenn Postdocs künftig bereits nach vier statt nach sechs Jahren eine Weiterbeschäftigung versagt wird. Da die Verpflichtung zu einer Anschlusszusage erst nach vier Jahren deutlich zu spät kommt, um die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu einer anderen Personalpolitik zu bringen, würde sich die prekäre Lage der Postdocs weiter verschärfen.

Fraglich ist, ob in diesem System überhaupt noch genug berufungsfähige Postdocs in der Wissenschaft blieben. Bereits heute ist eine wissenschaftliche Laufbahn in Deutschland für immer weniger Wissenschaftler:innen attraktiv.

Es ist schlicht unverständlich, dass die ausführlich vorgetragene Kritik von der Bundesregierung entweder nicht verstanden oder absichtlich nicht gehört wird. Die angedachte Regelung schadet den Wissenschafter:innen, die in der Rush Hour des Lebens in höchstem Konkurrenzdruck von Befristung zu Befristung eilen. Vor allem Menschen mit Kindern, unsicherem Aufenthaltstitel oder Behinderung drohen das Rennen systematisch zu verlieren. Eine solche Regelung schadet auch der Forschung sowie der Lehre für rund drei Millionen Studierende, weil die permanente Weiterbewerbung und kurze Vertragslaufzeiten eine vertiefte Entwicklung in der wissenschaftlichen Arbeit geradezu verhindern.

Auch die Erwartung, dass wenigstens die Tarifsperre abgeschafft wird, wurde enttäuscht. Den Gewerkschaften soll weiter ihr Grundrecht verwehrt bleiben, mit den Arbeitgebern sachgerechte Befristungsregelungen für ihre Mitglieder auszuhandeln.

Für eine zukunftsfähige Wissenschaft

So, wie der Entwurf nun vorliegt, darf er im Parlament keine Zustimmung finden. Schon deutlich über 55.000 Menschen haben sich mit unserer Petition “Stoppt die Dauerbefristung in der Wissenschaft” gegen den Gesetzentwurf und für eine zukunftsfähige Wissenschaft ausgesprochen. Wir werden auch mit diesen Stimmen im Rücken den Protest sichtbar in die kommenden Debatten im Bundestag tragen.

 

Wir fordern:

1. Verträge für Promovierende, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen – also sechs, mindestens jedoch vier Jahre Regellaufzeit.

2. Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung: Zeitverträge sind nur für die Qualifizierungsphase gerechtfertigt ‒ diese ist mit der Promotion abgeschlossen.

3. Nach der Promotion entweder unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien.

4. Die Streichung der Tarifsperre ohne Wenn und Aber: Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen – so wie in anderen Branchen auch.

5. Einen verbindlichen Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Corona-Pandemie.

6. Eine Regelvertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren für studentische Beschäftigte.

 

Dem Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft gehören an:

– Arbeitnehmerkammer Bremen
– Arbeitskammer des Saarlandes
– Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof)
– Bundesweites Netzwerk Studentischer Tarifvertragsinitiativen (TVStud)
– Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
– Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. (DGJ)
– freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
– Gesamtbetriebsrat der Fraunhofer-Gesellschaft
– Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft
– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
– Konferenzrat der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo)
– Network of Doctoral Researcher Networks (N²)
– Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)
– Personal- und Betriebsräte der Helmholtz-Gemeinschaft (PBHGF)
– Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe (PBL)
– RespectScience e.V.
– Thesis – interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte e.V.
– Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
– Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF)

BMBF-Entwurf des WissZeitVG heute vom Kabinett verabschiedet: Gestaltung von Personalstrukturen an deutschen Hochschulen liegt in den Händen des Parlaments

 

Nach langer Untätigkeit hat das Bundeskabinett heute seinen Gesetzentwurf zur Novellierung des WissZeitVG ins parlamentarische Verfahren geschickt. Sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, weigert sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), sein bestes Werkzeug für eine konsequente Reform der Personalstrukturen in der Wissenschaft zu nutzen und gefährdet damit qualitativ hochwertige Forschung und Lehre zugunsten eines Fahrens auf Verschleiß.

Trotz großer Einigkeit über die Reformbedürftigkeit der Personalstrukturen und aller Lippenbekenntnisse des Koalitionsvertrages ist das Gesetz in der verabschiedeten Form nicht geeignet, die durch das Gesetz erst ermöglichten überbordenden Befristungen ausreichend zu reglementieren. Die minimalen Änderungen, die im verabschiedeten BMBF-Entwurf vorgeschlagen werden, sind im besten Fall wirkungslos. Im schlimmsten Fall verschärfen sie die Situation, da die vorgeschlagene 4+2 Regelung für PostDocs ein schlechter Kompromiss ist: Der Minimalversuch einer Gestaltung der PostDoc-Phase wird mit den Forderungen der Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen nach weitgehender Flexibilität verbunden. Ersterer wird dabei jedoch ad absurdum geführt. Diese Regelung führt die Laissez-Faire-Maxime einer Beschäftigung fort, in der sich die Wissenschaftler:innen Zeit für die eigene Qualifikation erkämpfen müssen, ohne entsprechende Rahmenbedingungen zu finden.

Nötig ist eine Gesetzesreform, die Befristung effektiv in engen Grenzen hält, statt sie weiterhin umfassend zu ermöglichen. An der ausufernden Befristungspraxis wird sich mit der 4+2-Regelung nichts ändern. Die Anschlusszusage kommt hier zu spät, um überhaupt greifen zu können und wird von den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen dann auch nicht angewendet werden, da weiterhin unbegrenzte Befristungsoptionen über Drittmittel zur Verfügung stehen.

Die geplante Regelung verfehlt den europäischen Referenzrahmen für wissenschaftliche Karrieren in den Stufen R2 („Recognized Researcher“ – kurze Phase für noch nicht vollständig unabhängige PostDocs) und R3 („Established Researcher“ – etwas längere Phase wissenschaftlich unabhängige PostDocs). Sie passt zynischerweise nicht einmal zum von der Hochschulrektorenkonferenz bereits 2014 verabschiedeten „Orientierungsrahmen“, in dem eine erste PostDoc-Phase „nicht wesentlich mehr als 3 Jahre umfassen“ soll. Nicht zuletzt widerspricht sie der Empfehlungen der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die die Einrichtung international anschlussfähiger Stellen im Mittelbau empfiehlt.

Es liegt nun also am Parlament, eine bessere Lösung zu erarbeiten. Mit dem WissZeitVG ermöglicht der Gesetzgeber Befristungen und trägt daher die Verantwortung für eine sinnvolle Ausgestaltung. Unterlässt er letzteres, bleibt nur noch ein Herumdoktern an Symptomen im Rahmen zusätzlicher Programme. Unbefristete Beschäftigung und eine Professionalisierung des wissenschaftlichen Personals nach der Promotion muss vom Ausnahmefall zur Regel werden.

 

Einladung zum 2. Bündnistreffen (7.11.) für den bundesweiten #Hochschulaktionstag „Schluss mit prekärer Wissenschaft!“ am 20.11.23

 

Seitdem wir bei der bundesweiten Kick-Off Veranstaltung mit über 160 Teilnehmer*innen den bundesweiten #Hochschulaktionstag für den 20.11. ausgerufen haben, hat sich einiges getan. Bereits zahlreiche Städte haben Aktionen geplant und auf unserer Internetseite www.Hochschulaktionstag.de (http://www.hochschulaktionstag.de/) eintragen lassen, aus 60 Städten wurden 7.000 Plakate, 45.000 Flyer und 63 Transparente bestellt.

Lokal haben ebenfalls erste Bündnistreffen stattgefunden, bei denen Beschäftigte aus Technik und Verwaltung, Hilfskräfte und Tutor*innen sowie Beschäftigte aus dem akademischen Mittelbau und Studierende zusammengekommen sind, um ihre Mobilisierung und konkreten Aktivitäten am 20.11. vorzubereiten. Gemeinsam werden wir bundesweit an diesem Tag für ein deutliches Zeichen für eine Bildungswende in der Wissenschaft sorgen. Was wir brauchen, ist eine Entprekarisierung der Arbeits- und Studiendenbedingungen, ein Inflationsausgleich für Studierende und Beschäftigte sowie eine solide Grundfinanzierung für die Hochschulen.

Für den 7.11. um 19 Uhr laden wir ein letztes Mal vor dem Aktionstag zu einem bundesweiten Onlinetreffen ein, um den Raum dafür zu schaffen, ein Update zu geben, uns hinsichtlich unserer aktuellen Pläne und Aktionen auszutauschen und uns gegenseitig zu inspirieren.

https://ruhr-uni-bochum.zoom.us/j/64771690395?pwd=VUg3eXE2dnRvakljNkFJWnB1M2lvQT09 (Meeting-ID: 647 7169 0395; Kenncode: 564486)

Solidarische Grüße vom Vorbereitungskreis

Einlader*innenkreis: Bundesweite TVStud-Vernetzung, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss), freier zusammenschluss von student*innenschaften e.V. (fzs), Die Linke.SDS, Juso-Hochschulgruppen

Wichtige Hinweise für die Mobilisierung:

➡️ Um auf dem Laufenden zu bleiben, komm in unsere bundesweite Telegramgruppe zum #Hochschulaktionstag: https://t.me/+cWLcoAdlT09mMDRi

➡️ Du benötigst Social-Media Grafiken, Vorlagen für Plakate oder Flyer? Die findest du hier: https://hochschulaktionstag.de/material/

➡️Dort findest du ebenfalls eine Musterpräsentation für die Mobilisierung zum#Hochschulaktionstag. Diese könnt ihr nutzen, um bei euren lokalen Bündnistreffen, Gremiensitzungen und Co. über den bundesweiten Aktionstag und lokale Pläne zu informieren und die Kolleg*innen mit ins Boot zu holen. Nutzt außerdem auch Lehrveranstaltungen und Tutorien, die ihr gebt, um auf diesem Wege neben Kolleg*innen auch Studierende einzubinden und zu aktivieren.

In ihrer mehrteiligen Online-Veranstaltungsreihe „Wissenschaftsfreiheit als umkämpftes Feld“ greifen der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) und das Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) die Debatten um Wissenschaftsfreiheit, die seit 2021 verstärkt geführt werden, erneut auf und nähern sich dem Begriff der Wissenschaftsfreiheit aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven.

Das Ziel der Veranstaltung ist es, eine komplexere Debatte zur Wissenschaftsfreiheit in seinen philosophischen, historischen, sozialwissenschaftlichen und juristischen Dimensionen zu ermöglichen, jenseits des derzeitigen publizistischen Diskurses. Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Wissenschaftsakteur*innen ebenso wie an die interessierte Öffentlichkeit.

 

Di, 14.11. ab 18 Uhr: Lesung “Albtraum Wissenschaft” mit Anne Christine Schmidt

Das deutsche Wissenschaftssystem ist durch steile Hierarchien geprägt. Nach einer fünfzehnjährigen Odyssee durch sieben universitäre und außeruniversitäre Forschungsinstitute kommt die Naturwissenschaftlerin Anne Christine Schmidt zu der Einsicht, dass Wissenschaftler*innen für eine erfolgreiche Wissenschaftslaufbahn heute vor allem folgende förderliche Eigenschaften mitbringen sollten:

• uneingeschränkte Unterordnung im Umgang mit Professor*innen

• ausgeprägtes Konkurrenzdenken, das sich bis zum Kolleg*innenhass steigert

• Bereitschaft zur kritiklosen Affirmation des naturentfremdeten, naturzerstörenden Wissenschaftssystems

• Erdulden völliger Nichtigkeit der eigenen Ausbildung, Qualifikation und Arbeitsleistungen

Nach ihrem Ausstieg aus der Wissenschaft verarbeitete Anne Christine Schmidt ihre Erlebnisse in dem 2023 erschienenen Buch „Albtraum Wissenschaft“, das sie im Rahmen einer Online-Lesung am 14. November 2023 vorstellen wird. Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.

Teilnahme per Zoom: https://uni-regensburg.zoom-x.de/j/69189130915?pwd=UGhBYXVhVU5xcHlrTXlTS1o3dnQ1QT09
Meeting-ID: 691 8913 0915
Kenncode: 824071

Das Buch „Albtraum Wissenschaft“ von Anne Christine Schmidt ist 2023 im Textem Verlag als Band 34 der Reihe „Kleiner Stimmungsatlas in Einzelbänden“ erschienen und kann über die Homepage des Verlags erworben werden: https://textem-verlag.de/textem/theorie/kleiner-stimmungsatlas/527

 

Die Veranstaltung wird vom Verein zur Förderung von Wissenschaft und Forschung e.V. im Rahmen des von der Rosa-Luxemburg-Stiftung geförderten Projekts „Demokratische Hochschule“ unterstützt.