13 Sep Anschreiben an die demokratischen MdB zur WissZeitVG-Novelle 2023
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Liebe Kolleg:innen,
im Juni 2023 hat das BMBF (FDP) einen Referentenentwurf für die Novellierung des WissZeitVG vorgelegt. Diesen Entwurf bringt Bildungs- und Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zunächst ins Bundeskabinett ein (September). Wenn dort kein Widerstand kommt, wird der Entwurf anschließend im Bundestag abgestimmt.
Um die jetzige Fassung zu verhindern (siehe die Kritik der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen sowie der Fachgesellschaften), müssen die Mitglieder des Bundestags (MdB) gut informiert und mit starken Argumenten ausgestattet in die Abstimmung gehen.
Weil die wenigsten MdBs das Problem überblicken, benötigen sie eure kritische Entscheidungshilfe!
Schreibt bitte an eure Abgeordneten (wo ihr arbeitet und/oder wo ihr wohnt) und bittet um ein Gespräch!
Findet hier die Adressen der MdB: https://cryptpad.fr/sheet/#/2/sheet/edit/oGpI-L23mAeYPvcckYYShhH3/
- Auf dem Blatt „Gesamtübersicht Hochsch_Partei“ könnt ihr nach dem Namen eurer Hochschule scrollen. Tragt hier auch ein wann ihr wen angeschrieben habt.
- Optional: Auf dem Blatt „Partei_Mail_Hochschule_Info“ findet Ihr eure Hochschule am schnellsten mit der Suchfunktion „Strg + F“
Nutzt den untenstehenden Text (Achtung: Fassung je Partei unterschiedlich!), um die Abgeordneten anzuschreiben.
In den jeweiligen Texten werden auch bestimmte Politiker:innen erwähnt. Solltet ihr Carolin Wagner (SPD), Laura Kraft & Nina Stahr (beide Grüne) sowie Nicole Gohlke und Petra Sitte (beide Linke) anschreiben, müsstet ihr diesen Teil umformulieren oder löschen.
- Ansprache, Nennung des Wahlkreises, Hochschulen & Schlussformel personalisieren
- Wenn ihr einen Gesprächstermin erhalten, könnt ihr euch zum Beispiel mit den Argumentationshilfen von NGAWiss vorbereiten.
Vielen Dank und solidarische Grüße!
Michael Gerloff, Lutz Böhm & NGAWiss
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SPD
Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],
als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den in der Wissenschaft Arbeitenden eine Karriereperspektive bieten.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.
Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Forscherinnen und Forschern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.
Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.
Desweiteren werden bestehende gesellschaftliche Spaltungen in der Akademie durch die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen potenziert. Promovierte Menschen aus nichtakademischen Haushalten oder mit Migrationshintergrund haben heutzutage kaum realistische Chancen, eine dauerhafte Karriere in der Akademie zu verfolgen. Der Reformentwurf des BMBF wird diese Spaltung noch verschärfen, da die Institutionen keine Anreize haben ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen.
Dabei ermöglicht eine sichere Karriereperspektive nicht nur die demokratische Teilhabe innerhalb und außerhalb der Akademie, sondern auch die individuelle Lebensplanung verlässlich zu verfolgen.
Die Bundestagsfraktion der SPD hat auf Initiative der Obfrau für die Reform des WissZeitVG Dr. Carolin Wagner den Referentenentwurf des BMBF bereits nicht unterstützt.
Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!
Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich gemeinsam mit Dr. Carolin Wagner dafür ein, dass Promovierte enfristet werden bzw. eine befristete Beschäftigung nach der Promotion nur noch maximal für 2 Jahre zulässig ist.
Bitte schauen Sie sich hier die Stellungnahmen der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen an, hier eine Übersicht über die Positionen, sowie hier die Stellungnahme der Gruppe #ProfsFürHanna.
Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]
GRÜNE
Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],
als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler:innen, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.
Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.
Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrer:innen und Ärzt:innen. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.
Die Reformpläne des BMBF geben den Institutionen keine Anreize ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen. Dabei würden gerade Frauen von einer verlässlicheren Karriereperspektive profitieren, da sie auch heute noch durch die gläserne Decke aus dem akademischen System hinausgedrängt werden.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat auf Initiative von Laura Kraft und Nina Stahr den Referentenentwurf des BMBF bereits nicht unterstützt. Die BAG BAG Wissenschaft, Hochschule Technologiepolitik hat einen Beschluss für „Faire Arbeitsverträge in der Wissenschaft!“ verabschiedet.
Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!
Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.
Bitte schauen Sie sich hier die Stellungnahmen der Beschäftigten- und Studierendenvertretungen an, hier eine Übersicht über die Positionen, sowie hier die Stellungnahme der Gruppe #ProfsFürHanna.
Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]
FDP
Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],
als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.
Eine schwächelnde deutsche Wirtschaft, der Fachkräftemangel, die lahmende Digitalisierung und der Klimawandel stellen derzeit Deutschland vor massive Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftlern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass diese zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: innovative Konzepte und Technologien zu entwickeln sowie die zukünftigen Leistungsträger der Gesellschaft auszubilden.
Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Ingenieure, Ärzte und Lehrer. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.
Steuergelder werden durch langwierige Antragsverfahren auf Forschungsmittel verbrannt, obwohl sie dringend für zukünftige Ausgründungen aus den Hochschulen benötigt werden. Diese Ausgründungen brauchen zudem einen verlässlichen Vorlauf. Die Entwicklung eines neuen Impfstoffs, oder ein Verfahren zur energetisch effizienten Herstellung von eFuels benötigt mehre Jahre. Jahre, die Wissenschaftler mit den Reformplänen des WissZeitVG nicht haben werden.
Das Modell der Anschlusszusage lebt das Prinzip, dass sich Leistung lohnen muss. Allerdings wird das Konstrukt der Anschlusszusage nach 4 Jahren erwartungsgemäß kaum angewendet werden. Dennoch muss an den Reformplänen nicht viel verändert werden, um den akademischen Institutionen einen Anreiz zu geben, ihren herausragenden Wissenschaftlern eine leistungsgerechte Karriere zu ermöglichen. Müsste die Phase der befristeten Beschäftigung bereits nach 2 Jahren erfolgen, ließe sich die Attraktivität wissenschaftlicher Arbeit in Deutschland hingegen deutlich steigern, woraus sich ein klarer Wettbewerbsvorteil in der internationalen Konkurrenz ergibt.
Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!
Die FDP steht für Aufstiegschancen für Leistungsträger. Das WissZeitVG kann, leicht angepasst, genau dieses Konzept umsetzen.
Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.
Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]
CDU/CSU
Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],
als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.
Eine schwächelnde deutsche Wirtschaft, der Fachkräftemangel, eine alternde Gesellschaft und der Klimawandel stellen derzeit Deutschland vor massive Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftlern auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: innovative Konzepte und Technologien zu entwickeln, sowie die zukünftigen Leistungsträger der Gesellschaft auszubilden.
Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Ingenieure, Ärze und Lehrer. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.
Steuergelder werden durch langwierige Antragsverfahren auf Forschungsmittel verbrannt, obwohl sie dringend für zukünftige Ausgründungen aus den Hochschulen benötigt werden. Diese Ausgründungen brauchen zudem einen verlässlichen Vorlauf. Die Entwicklung eines neuen Impfstoffs, oder ein Verfahren zur energetisch effizienten Herstellung von eFuels benötigt mehre Jahre. Jahre, die Wissenschaftler mit den Reformplänen des WissZeitVG nicht haben werden.
Zudem wird es mit den Reformplänen zum WissZeitVG Wissenschaftlern noch schwerer gemacht eine Familie zu gründen, wenn sie nicht ihre eigene Karriere gefährden wollen.
Dabei ist das Modell der Phase mit Anschlusszusage prinzipiell geeignet die besten Kandidaten im System zu halten und so bestehendes Wissen zu bewahren. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel daran, dass die akademischen Institutionen nach einer vierjährigen bedingungslosen Befristung noch eine weitere Befristung mit Anschlusszusage folgen lassen. Müsste die Phase der befristeten Beschäftigung bereits nach 2 Jahren erfolgen, ließe sich die Attraktivität wissenschaftlicher Arbeit in Deutschland hingegen deutlich steigern, woraus sich ein klarer Wettbewerbsvorteil in der internationalen Konkurrenz ergibt.
Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!
Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.
Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]
Linke
Sehr geehrte Frau / Herr [XXXXXX],
als Abgeordnete(r) des Wahlkreises [XXXXXXX] vertreten Sie auch die Hochschule(n) [XXXXXXXXXX]. Wissenschaftler, die in diesen Hochschulen forschen und lehren, werden über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt. Dieses Gesetz soll sowohl den Besonderheiten der akademischen Einrichtungen Rechnung tragen, als auch den Wissenschaftler:innen eine Karriereperspektive bieten.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Reform des WissZeitVG sieht vor, die bisherige Höchstbefristungsdauer von Promovierten von aktuell sechs Jahren auf 4+2 Jahre umzustellen. Damit wird der Befristungszeitraum nach der Promotion auf vier Jahre verkürzt. Danach können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weitere zwei Jahre befristet angestellt werden; Bedingung ist allerdings eine Enfristung beim Erreichen vorher vereinbarter Ziele (Anschlusszusage). Von einer solchen Reform gehen jedoch keine Anreize aus, ausfinanzierte Stellen auch unbefristet zu besetzen. Vielmehr werden weiterhin großzügige Sonderbefristungsregelungen ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass die Hoschulen und Forschungseinrichtung dies ausnutzen, solange es nicht gesetzlich unterbunden wird.
Klimawandel, demographische Entwicklung und eine zunehmend instabile weltpolitische Lage stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Für diese Herausforderungen findet die Wissenschaft Lösungen. Die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen auf Zeitverträgen führt aber dazu, dass Wissenschaftler:innen zunehmend mit Bewerbungen und Einwerbungen von Forschungsmitteln beschäftigt sind und nicht mit ihrer eigentlichen Aufgabe: Forschung und Lehre.
Gerade die Lehre wird im Wettbewerb über den Verbleib in der Akademie nicht genug berücksichtigt. Dies geht zu Lasten der Ausbildungsqualität aller Studierenden vor allem aber zukünftiger Lehrer:innen und Ärzt:innen. Die geplante Reform des WissZeitVG würde ein Engagement in der Lehre noch mehr bestrafen, als es jetzt schon der Fall ist.
Desweiteren werden bestehende gesellschaftliche Spaltungen in der Akademie durch die prekäre Beschäftigung von Wissenschaftler:innen potenziert. Promovierte Menschen aus nichtakademischen Haushalten oder mit Migrationshintergrund haben heutzutage kaum realistische Chancen eine dauerhafte Karriere in der Akademie zu verfolgen. Der Reformentwurf des BMBF wird diese Spaltung noch verschärfen, da die Institutionen keine Anreize haben ausfinanzierte Haushaltsstellen mit unbefristet beschäftigten Wissenschaftler:innen zu besetzen.
Dabe ermöglicht eine sichere Karriereperspektive nicht nur die demokratische Teilhabe innerhalb und außerhalb der Akademie, sondern auch die individuelle Lebensplanung verlässlich zu verfolgen.
Nicole Gohlke und Petra Sitte setzen sich unermüdlich für eine gerechte und inklusive Akademie ein, bitte unterstützen Sie ihre Kolleginnen dabei.
Wir brauchen Sie jetzt, um hochwertige Forschung und Lehre auch in Zukunft an deutschen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu sichern!
Stimmen Sie gegen den Referentenentwurf zur Reform des WissZeitVG und setzen Sie sich für eine Entfristung nach der Promotion bzw. Begrenzung der Höchstbefristungsdauer auf maximal 2 Jahre ein.
Über ein Gespräch, zu dem wir persönlich über das WissZeitVG sprechen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
[XXXXXX]