Aktuell
14955
paged,page-template,page-template-blog-large-image-whole-post,page-template-blog-large-image-whole-post-php,page,page-id-14955,page-parent,paged-2,page-paged-2,bridge-core-3.3,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,transparent_content,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-30.8,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.9,vc_responsive

(English Below)

Liebe NGAWiss Mitglieder und Interessierte,

wir laden euch zu einem Netzwerktreffen am Samstag den 22. Juni in Berlin ein. Ort ist der Kiezraum in Kreuzberg (www.kiezraum.org).

Ziel des Treffens ist es, sich über die Entwicklungen zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), vor allem bezüglich der bevorstehenden Lesung im Bundestag, auszutauschen und Möglichkeiten des Protests in den kommenden Monaten zu besprechen. Je nach Teilnehmer*innenzahl stellen wir ein passendes Programm zu diesem Thema und anderen in Zusammenhang mit der Arbeit in der Wissenschaft (Wissenschaftsfreiheit, Grundfinanzierung) zusammen, gern auch mit eurer Unterstützung.

Beim Treffen werden wir uns auch auf eine am späten Nachmittag / Abend stattfindende Protestaktion vorbereiten, die anlässlich der Langen Nacht der Wissenschaften in Berlin, welche an dem Abend stattfindet. Alle sind herzlich eingeladen sich zu beteiligen.

Bitte meldet euch unter diesem Link bis zum 15.6. an:

Datum: 22.6.24

Zeit: 13-17 Uhr

Solidarische Grüße von NGAWiss

 

 


 

Dear NGAWiss members and interested parties,

We would like to invite you to a network meeting on Saturday, June 22nd in Berlin. The location is the Kiezraum in Kreuzberg (www.kiezraum.org )

The aim of the meeting is to exchange views on the developments regarding the amendment of the Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), especially with regard to the upcoming reading in the Bundestag, and to discuss possibilities of protest in the coming months. Depending on the number of participants, we will put together a suitable program on this topic and others related to work in academia (academic freedom, basic funding). You are invited to contribute either by suggesting topics and/or your own expertise in any of these topics!

At the meeting, we will also prepare for a protest action in the late afternoon/evening, which will be oriented towards the Long Night of Science in Berlin, which will take place that evening. Everyone is cordially invited to participate.

Please register here until 15.6:

Date: 22.6.2014

Time: 1-5 pm

Solidary greetings from NGAWiss,

Isabel, Álvaro and Kristin from the NGAWiss coordination committee.

Über Wissenschaftsfreiheit wird in jüngster Zeit wieder vermehrt diskutiert. Während man in der Regierung stolz auf beste Werte Deutschlands in international vergleichenden Studien dazu verweist, inwiefern staatliche Strukturen freie Wissenschaft ermöglichen oder behindern, wird vonseiten mancher Wissenschaftler:innen die Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit durch eine sogenannte „Cancel Culture“ behauptet. Wir möchten uns in dieser Debatte zu Wort melden, weil wir glauben, dass keine der beiden Positionierungen die Realität (und die durchaus vorhandenen Gefahren) plausibel abbildet – und weil wir es angesichts der wachsenden Bedrohungen der Demokratie auch hierzulande für dringend geboten halten, dieses Thema anzusprechen. Denn Wissenschaftsfreiheit ist nicht nur eine Freiheit, die durch den demokratischen Rechtsstaat ermöglicht und garantiert wird; sie gehört ihrerseits zu den Bedingungen einer funktionierenden Demokratie.

Demokratischer und wissenschaftlicher Diskurs teilen eine basale Eigenschaft: Beide bilden Formen des Sprechens, in denen, mit Bezug auf überprüfbare Sachverhalte, das bessere Argument und nicht allein die Position zählen soll, aus der gesprochen wird. Beide müssen daher daran interessiert sein, dass zuverlässige Verfahren der Ermittlung von Fakten existieren und dass die kollektive Verständigung nicht von Herrschaftsstrukturen durchsetzt ist, die die Wahrheits- oder Entscheidungsfindung behindern; beide müssen einen Modus finden, der grundsätzlich nicht nur zu Kritik einlädt und sie so hörbar wie möglich macht, sondern sich zugleich gegen diskreditierende und diffamierende Formen von Pseudokritik immunisiert, deren Ziel nicht Erkenntnis, sondern die Stabilisierung oder Implementierung von Herrschaftsverhältnissen ist. In diesem Sinn sollte die universitas, die Gemeinschaft der Forschenden, nicht nur Wissensressourcen für den demokratischen Rechtsstaat bereitstellen, sondern außer einem Wissens- auch selbst ein Demokratielabor sein. Wissenschaftsfreiheit profitiert nicht nur von demokratischer Kultur, sie befördert auch deren Erhaltung.

Daher reicht es nicht, zu fragen, ob der Staat in die inhaltliche Ausgestaltung von Forschungsprogrammen hineinregiere oder nicht, und es ist prinzipiell weder gut noch schlecht, wenn kritische Haltungen und politisches Engagement auch wissenschaftliche Debatten prägen. Die entscheidende Frage, die im Verhältnis von Demokratie und Wissenschaftsfreiheit gestellt werden muss, lautet vielmehr: Stellen unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihrer institutionellen Verfasstheit Räume bereit, in denen Wahrheitsfindung und Kritik sich im notwendigen Maß frei entfalten können?

 

Wissenschaftsfreiheit trotz prekärer Anstellung?

Daran sind Zweifel erlaubt. Bekanntermaßen beruht das deutsche Wissenschaftssystem auf dem quasi feudalistischen Prinzip, einem extrem kleinen Anteil ihrer Beschäftigten, zumeist Professor:innen, eine sichere Position vorzubehalten, während das Gros der wissenschaftlich Beschäftigten nicht nur befristet angestellt ist, sondern zudem an die Weisungen der Professor:innen gebunden und von deren Protektion abhängig ist. Die Mehrheit der wissenschaftlich Tätigen genießt schon deshalb keine volle Wissenschaftsfreiheit, weil ihre Anstellungsverhältnisse die Anpassung an die Forschungsagenden der happy few erfordern, die über Sicherheit, Macht und Einfluss verfügen. Eine repräsentative Studie hat ergeben, dass sich besonders befristet beschäftigte Wissenschaftler:innen auf Veranstaltungen und in Publikationen mit wissenschaftlicher Kritik zurückhalten, „weil sie sich zukünftige Beschäftigungsperspektiven oder Karrierechancen nicht verbauen wollen“. Zur entsprechenden Aussage gaben 39% der befristet Beschäftigten, aber nur 27% der Dauerbeschäftigten „Immer“, „Häufig“ oder „Teilweise“ an.[1] Dieselben befristet Beschäftigten sind aber auch in den Strukturen akademischer Selbstverwaltung schlecht repräsentiert, und der existenzielle Druck, der auf ihnen lastet, zwingt sie, ihre zeitlichen Ressourcen nicht in die Interessenvertretung als Gruppe und in den Aufbau einer demokratischen institutionellen Kultur, sondern in Forschungsoutputs und die Absicherung ihrer materiellen Lage zu investieren, d.h. Drittmittelerfolge zu erzielen und Positionen mit größerem symbolischem Kapital zu erhalten, die die ‚Überlebenswahrscheinlichkeit‘ in einem auf erbarmungslose Auslese getrimmten System erhöhen. Nicht allein aufgrund der Regelungen zur Professor:innenmehrheit, die einer proportional sehr kleinen Beschäftigtengruppe die meisten Rechte einräumen, sondern auch aufgrund karrierepraktischer Behinderungen verfügt der größte Teil der wissenschaftlich Tätigen auf institutioneller Ebene über wenig Mitbestimmung. Deren Gewicht ist in dem Maß geschrumpft, in dem Forschungsförderung in den letzten Jahrzehnten in den Drittmittelbereich verschoben wurde: So wurde der Anteil des prekären Personals erhöht und zugleich dessen Unterordnung unter die Forschungsagenden der Professor:innenschaft verstärkt.

 

Resilienz gegen den Rechtsruck trotz neoliberaler Entdemokratisierung?

Die Neoliberalisierung der Hochschulgovernance, in deren Zug diese Entwicklung stattfand, verfolgt in bestimmten Hinsichten eine offen antidemokratische Agenda: Hochschulen sollen wie Unternehmen geführt werden. Deshalb wurden – etwa zur gleichen Zeit, in der die Exzellenzinitiative implementiert wurde – Machtverschiebungen auch auf Ebene der Hochschulleitungen vorgenommen; interne Mitbestimmungsstrukturen wurden gezielt dadurch geschwächt, dass Steuerungskompetenzen an externe Hochschulräte verlagert wurden. Dieter Imboden, der Evaluator der Exzellenzinitiative, scheute sich nicht, deutschen Universitäten ein „falsch verstandenes Demokratiebedürfnis“ zu attestieren, das Rektorate hindere, „Führung“ zu zeigen, indem sie beispielsweise bestehende Fächerstrukturen zerschlagen, um finanzielle Ressourcen mit Blick auf Wettbewerbserfolge flexibel zu verschieben.[2] Im Klartext bedeutet dies, dass Wissenschaftsfreiheit den Governanceinstanzen, nicht den Wissenschaftler:innen zuzukommen hat, und es impliziert die Anforderung, mit maximaler Flexibilität über abhängiges Personal zu verfügen.

Die strukturelle Entdemokratisierung, die an den Universitäten in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten stattgefunden hat, lief deshalb unter dem Radar einer breiten Öffentlichkeit, weil sie an der Funktionsfähigkeit von Wissenschaft nichts zu ändern schien und man sogar glaubte, dass diese vom Exzellenzprinzip profitiert. Wissenschaftsfreiheit als demokratisches und kulturelles Gut ist mit der Machtkonzentration auf immer kleinere Gruppen und immer enger definierte Instanzen jedoch nicht kompatibel. Sie kann nur in einem Umfeld gedeihen, das eine freie Diskussion unter grundsätzlich Gleichberechtigten gewährleistet und Vielfalt ermöglicht: Originelle Forschung und konstruktive wechselseitige Kritik setzen langfristigen Kompetenzaufbau voraus und profitieren von hierarchiearmen Strukturen; beides erfordert sichere Positionen für möglichst große Gruppen von Beschäftigten. Dass dies der Sinn von academic tenure ist, erschien einmal als gesicherter Grundsatz und scheint dennoch vergessen worden zu sein; im deutschen Wissenschaftssystem wurde intensiv daran gearbeitet, es vergessen zu machen.

Was diese Entwicklung zur Folge hätte, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung des gesamten Landes angegriffen wird, lässt sich leicht ausmalen. Es würde genügen, Universitäten den Geldhahn zuzudrehen, um sie in kürzester Zeit funktionsunfähig und damit politisch erpressbar zu machen, da ja ein großer Teil des wissenschaftlichen Personals disponibel und nur eine Minderheit beamtenrechtlich geschützt ist. Dass das bei Institutionen wie Museen und Theatern bereits jetzt geschieht, wenn sie demokratiefeindlichen Kräften wie der AfD  als unliebsam erscheinen und diese die Möglichkeit dazu haben, sollte auch der Wissenschaft als dringendes Warnsignal gelten.[3] Vor diesem Hintergrund klingen die Bekenntnisse zu Demokratie und Vielfalt, die Wissenschaftsinstitutionen wie die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in jüngster Zeit mit Verve vorgetragen haben, überaus wohlfeil. Gegen antidemokratische Tendenzen ist mit schönen Worten noch kein effektiver Schutz geleistet. Um Wissenschaftsfreiheit wirklich zu sichern – im Normalbetrieb, aber um wieviel mehr noch im politischen Notfall –, wären zwei Dinge nötig: Erstens muss Wissenschaftsfreiheit als kollektives Gut verstanden werden, das nur in kollektiver Selbstkontrolle wirksam ausgeübt werden kann. Das bedeutet, dass zu ihren Ermöglichungsbedingungen die Entwicklung vielfältiger individueller Forschungsprogramme gehört. Wer dies versteht, darf Forschende nicht bis in ihr mittleres Lebensalter in Positionen halten, die die dafür notwendige Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit behindern, und darf Vielfalt nicht durch erzwungene Karriereabbrüche einschränken. Zweitens ist ein auf die Maximierung persönlicher Abhängigkeiten angelegtes System auch intern nicht gegen politische Gefahren gesichert. Wie leicht es sein kann, ein Universitätssystem politisch gleichzuschalten, hat sich in Deutschland historisch bereits erwiesen. Ist dieses System aber strukturell so angelegt, dass es nur einer relativ kleinen Personengruppe bedarf, um Herrschaftsverhältnisse im entsprechenden Sinne auszunutzen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Freiheit der Forschung mindestens partiell bewährt, umso geringer.

 

Wissenschaftsfreiheit, politische Debatte und staatlich begrenzte Redefreiheit – der Nahostkonflikt und die Stellung nichtdeutscher Wissenschaftler:innen

Zugleich ist die Wissenschaftsfreiheit auch direkt gefährdet, wenn der Raum des öffentlich Sagbaren eingeschränkt und die Möglichkeit wissenschaftlicher Betätigung davon abhängig gemacht wird, ob die Gesamtheit persönlicher Meinungsäußerungen in einem als akzeptabel abgesteckten Bereich bleibt. Besonders spürbar wird das für diejenigen, die nicht schon immer im deutschen Wissenschaftssystem tätig waren. Die behauptete Weltoffenheit und Bereitschaft, politisch verfolgten oder ihrer Existenzgrundlagen beraubten Forschenden Zuflucht zu gewähren, ist nicht allein dadurch begrenzt, dass gerade für diese Personengruppen zumeist nur kurzfristige Finanzierungen verfügbar gemacht werden. Angesichts der Streitigkeiten um den Nahostkonflikt sehen sich zudem insbesondere Gaststudierende, ausländische Forschungsgäste, eingewanderte und geflüchtete Wissenschaftler*innen mit vielfältigen Sanktionsdrohungen konfrontiert, wenn sie sich in unerwünschter Weise äußern und politisch betätigen. Die Praxis freien wissenschaftlichen Austauschs ist in diesem Feld bereits lange und nicht nur von institutioneller Seite durch Gesprächsverweigerungen beeinträchtigt,[4] zu denen vermehrt Gewaltbereitschaft, rassistische und antisemitische Übergriffe kommen. Sanktionen zielen aber nur fallweise darauf, solche Handlungsweisen zu unterbinden, um etwa jüdische Studierende zu schützen. Vielmehr beschränken die akademischen Institutionen selbst den Raum akzeptabler Äußerungen und Personen. Von Forensic Architecture bis zu Nancy Fraser wurden namhafte Gruppen und Personen akademisch ausgeladen, und auch längerfristige Gastverträge erweisen sich als politisch kündbar. Im Umfeld häufen sich weniger prominente Veranstaltungsverbote, Ausladungen, vorgreifende Absagen und öffentliche Kampagnen gegen Eingeladene, Vorab-Aushandlungen sensibler Vortragsthemen sowie Überprüfungen des politischen Profils möglicher Kooperationspartner. Die Neigung der deutschen Behörden, Debattenbeteiligte wie Yanis Varoufakis erst gar nicht mehr einreisen zu lassen,[5] verstärkt den Eindruck, dass eine offene Diskussion nicht erwünscht ist.

Der politische Horizont dieser Streitigkeiten ist offiziell durch das unstrittige und gerade heute unverzichtbare Prinzip definiert, dass antisemitische Äußerungen und Handlungen in Deutschland keinen Platz haben dürfen. In den einschlägigen Bekundungen wird jedoch häufig Israelkritik vorschnell diskreditiert und per se mit Antisemitismus identifiziert. Beispiele sind die mit Bezug auf Fördergelder beschlossene Verurteilung der stark umstrittenen Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) als insgesamt antisemitisch durch den deutschen Bundestag[6] sowie der Gebrauch der Antisemitismus-Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Obwohl vielfältig dargelegt wurde, dass diese Definition nicht für wissenschaftliche Kontexte und für rechtliche Verwendungen geeignet ist, weil sie etwa auch Kritik am Staat Israel als antisemitisch einzuordnen erlaubt,[7] besteht auf der Ebene der Hochschulleitungen zunehmend Bereitschaft, sie zur Kontrolle akademischer Tätigkeit einzusetzen.[8] Im Bereich der Fördergelder, die auch ohne gerichtsfeste Begründung gewährt, verweigert oder zurückgezogen werden können, sind Einschränkungen besonders leicht durchzusetzen.

Die Fragen, welche Solidarität Israel gebührt, welche Äußerungen antisemitisch sind und bei welchen Positionen die Redefreiheit aufhören muss, verdienen intensiv und konfliktoffen diskutiert zu werden. Gerade deshalb muss der politische wie auch der wissenschaftliche Diskurs jedoch vielfältig sein. Die Marginalisierung und Diskreditierung kritischer bzw. von der offiziellen Position der Bundesregierung, der Landesregierungen und des Bundestags  abweichender Stimmen birgt grundlegende Gefahren für die Zukunft ernstzunehmender wissenschaftlicher Praxis in Deutschland. Zum einen widerspricht die Auferlegung weniger, vorgeschriebener Einschätzungen und Definitionen wie der BDS-Verurteilung oder der IHRA-Definition dem Prinzip wissenschaftlicher Forschung, verschiedene Ansätze kritisch gegeneinander im Gespräch zu halten und fest etablierte Begriffe und Positionen infrage zu stellen. Zum anderen schüchtert die zunehmend autoritäre oder mindestens den Diskurs scheuende Haltung wissenschaftlicher Einrichtungen in Deutschland insbesondere ausländische Studierende und Forscher:innen ein und beeinträchtigt zusätzlich die internationale Offenheit, die u.a. durch ein ungastliches soziales Klima und die feudal-klientelistischen Anstellungspraktiken an deutschen Hochschulen ohnehin deutlich hinter anderen führenden Wissenschaftsländern wie England oder den USA liegt. In der internationalen Wahrnehmung gilt Deutschland angesichts der geschilderten Entwicklungen zunehmend als Ort, an dem kritische Wissenschaft generell unerwünscht ist. Das Problem, zu klären, unter welchen Bedingungen der akademische Raum in der Auseinandersetzung über Israel und Palästina nicht nur als Bühne für Proteste und Staatsmacht, sondern auch für den Austausch von Argumenten genutzt werden kann, besteht auf absehbare Zeit nicht nur hier.

 

Resümee: Wissenschaftsfreiheit als gefährdete Praxis

Die Bedingungen für freien und kritischen wissenschaftlichen Austausch verschlechtern sich auch jenseits der geschilderten Fronten. Sie werden auch von denen angegriffen, die Wissenschaft vorgeblich verteidigen, aber zugleich ganze Wissenschaftsrichtungen wie die Geschlechterforschung oder post- und dekoloniale Forschung zu diskreditieren versuchen. Selbst die sprachlichen Konventionen kritischer Wissenschaft sind den Angriffen rechter Parteien ausgesetzt, wenngleich es den Bundesländern bislang gesetzlich nicht möglich ist, geschlechtergerechte Sprache in wissenschaftlichen Texten zu untersagen.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Wissenschaftsfreiheit als Praxis gefährdet ist, wo immer Wissenschaftler:innen als Akteure prekär gestellt sind und untergeordnet bleiben. Das gilt für befristet beschäftigtes wissenschaftliches Personal ebenso wie für nichtdeutsche Wissenschaftler:innen, und es zeigt sich gleichfalls, wenn die Institutionen akademischer Selbstverwaltung hierarchisch bleiben oder fortschreitend zugunsten managerialer Hochschulleitungen und inszenierter Wettbewerbe ausgehöhlt werden. Unter diesen Bedingungen fehlt den meisten Beteiligten der nötige institutionellen Rückhalt, um ihre wissenschaftliche Neugier zu entfalten, sich kritisch gegen Etablierte einzubringen, politische Impulse in die Wissenschaft einzuspeisen und autoritäre Eingriffe abzuwehren. Zentrale Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit kommen also nicht einfach von außen. Sie liegen in den Strukturen des deutschen Wissenschaftssystems selbst.

 

Fußnoten

[1] Mathias Kuhnt, Tilman Reitz, Patrick Wöhrle: Arbeiten unter dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz Eine Evaluation von Befristungsrecht und -realität an deutschen Universitäten, Dresden 2022, S. 82 f. https://tud.qucosa.de/landing-page/?tx_dlf[id]=https%3A%2F%2Ftud.qucosa.de%2Fapi%2Fqucosa%253A80511%2Fmets

[2] “Deutschen Unis fehlt es an Mut!” DIE ZEIT Nr. 6/2016, 4. Februar 2016.

[3] Siehe zur Zukunft des Tucholsky-Museums in Rheinsberg https://taz.de/Tucholsky-Museum-in-Rheinsberg/!6001781/, sowie die Position der AfD zum gemeinnützigen Theater in Eisenach https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/article227886641/AfD-lehnt-Zuschuss-fuer-Theater-am-Markt-ab.html.

[4] Vgl. für die Vorgeschichte der aktuellen Gesprächsblockaden die Beispiele bei Meron Mendel, Über Israel reden. Eine deutsche Debatte, Köln 2023.

[5] Den Kontext bildete der umstrittene und dann gleich zu Beginn aufgelöste „Palästina-Kongress“ in Berlin https://www.fr.de/politik/yanis-varoufakis-news-krieg-in-israel-hamas-palaestina-kongress-berlin-einreiseverbot-fuer-93017945.html.

[6] Deutscher Bundestag, Drucksache 19/10191, 15.5.2019 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw20-de-bds-642892.

[7] Vgl. https://www.rosalux.de/publikation/id/41168/gutachten-zur-arbeitsdefinition-antisemitismus-der-international-holocaust-remembrance-alliance/ und https://verfassungsblog.de/die-implementation-der-ihra-arbeitsdefinition-antisemitismus-ins-deutsche-recht-eine-rechtliche-beurteilung/

[8] Die Hochschulrektorenkonferenz hat sich diese Definition bereits 2019 zu eigen gemacht, und im Gefolge des 7. Oktober 2023 will etwa die Berliner Landesrektorenkonferenz mit ihrer Hilfe Antisemitismus an den Hochschulen bekämpfen.https://www.lkrp-berlin.de/aktuelles/231106-kein-platz-fuer-antisemitismus/index.html

siehe hier im [PDF]

 

Die Kabinettsvorlage zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (März 2024):

 

Stellungnahme von #profsfuerhanna

Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes führt vor, wie Gesetzgebung nicht laufen sollte. Nachdem das zuständige Ministerium (BMBF) eine Evaluation beauftragt, zahlreiche Gespräche mit Beteiligten und Betroffenen geführt, einen vor einem Jahr lancierten Änderungsansatz nach Protesten wieder zurückgezogen und dann in einen notdürftig veränderten Referentenentwurf überführt hat, wurde nun endlich die Kabinettsvorlage angekündigt. Das Ergebnis, das sich den Medienberichten entnehmen lässt, ist mehr als enttäuschend: Der im Juni 2023 veröffentlichte Referentenentwurf soll unverändert in Bundestag und Bundesrat gehen. Das Ministerium nimmt von der Vielzahl geäußerter Einsichten, Vorschläge und Argumente zur Reform oder Obsoletheit des WissZeitVG also schlechthin nichts auf und hält weiter an einem Plan fest, der die Situation für befristet Beschäftigte in der Wissenschaft sogar verschärft. Das gilt besonders für promovierte Wissenschaftler*innen, für die nun nicht mehr sechs, sondern vier plus zwei Jahre befristete Beschäftigung gestattet sein sollen: vier Jahre nach bloßem Ermessen der Arbeitgeber, zwei Jahre mit bedingter Zusage für eine Anschlussbeschäftigung. Die Initiative #profsfuerhanna lehnt diese halbherzige Neuregelung „4+2“ mit Nachdruck ab.

Der Vorschlag konterkariert die Forderung nach mehr Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren. Bei einem gleichbleibenden Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse führt die 4+2-Regelung nur dazu, dass sich das Befristungskarussell noch schneller dreht: Nach der Promotion würden noch mehr Wissenschaftler*innen eine akademische Laufbahn mit noch schlechteren Karriereperspektiven beginnen und dabei unter noch größerem Zeit- und Konkurrenzdruck stehen. Nach den vier Jahren wären sie zudem in den allermeisten Fächern in Bewerbungsverfahren für eineunbefristete Professur noch nicht konkurrenzfähig. Eine bloße Verkürzung der Postdoc-Phase ohne  begleitende Maßnahmen, die Verbindlichkeit schaffen und Prekarität abbauen, verschärft die Probleme, die durch eine Reform eigentlich behoben werden sollten. Vereinbarkeit von Beruf bzw. Karriere und Familie bzw. Care-Arbeit, innovative Risikoforschung jenseits des Mainstreams, Engagement in akademischer Lehre und Selbstverwaltung sowie die Erhöhung von Diversität werden so deutlich behindert. Dies mindert die Qualität und Attraktivität von Forschung und Lehre in Deutschland noch mehr, als es ohnehin schon der Fall ist.

Als Gesetzgeber muss der Bund dafür Sorge tragen, dass das System massenhafter befristeter Arbeitsverhältnisse ohne nachhaltige Perspektive, das durch das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft ermöglicht wurde, nicht weiterbesteht; eben dies kann und muss die Gesetzesreform leisten. Zugleich sollte er durch Förderprogramme und Vereinbarungen mit den Ländern den Aufbau von deutlich mehr Dauerstellen und die Etablierung zeitgemäßer Personalstrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen.

Wir sehen mit Sorge, dass der Wissenschaftsstandort Deutschland unter der uninspirierten und zögerlichen Wissenschaftspolitik des Bundes, fast aller Bundesländer und der meisten Hochschulleitungen leidet. Das Befristungssystem zerstört nicht nur vielfach Lebensläufe und hat den beruflichen Existenzkampf ins Zentrum wissenschaftlicher Werdegänge gerückt. Es führt auch zunehmend zur Abwanderung qualifizierter und kompetenter Personen aus der Wissenschaft und/oder ins Ausland. Bereits jetzt können viele Fächer Postdoc-Stellen nicht besetzen, hochkarätige internationale Bewerbungen werden aufgrund der fehlenden Karriereperspektiven immer seltener.

Die geplante Novellierung ist nicht geeignet, promovierte Wissenschaftler*innen für die Lehre und Forschung zu gewinnen, sondern dürfte eine fatale Signalwirkung entfalten. Aus dem akademischen Feld sind in den letzten zwölf Monaten – auch auf explizite Aufforderung
des BMBF – zahlreiche konstruktive Vorschläge dazu gemacht worden, wie eine Reform des Gesetzes angelegt sein und wie sie andere Reformen anstoßen könnte. Dass im Referentenentwurf offenbar weiterhin kein einziger dieser Vorschläge aufgenommen wurde, ist unverständlich und höchst frustrierend. Daher weisen wir abschließend noch einmal auf Vorschläge und Orientierungen hin, die uns besonders wichtig scheinen und die wir selbst verschiedentlich schon vertreten haben:

● Die wissenschaftliche Qualifizierung ist mit der Promotion abgeschlossen. Eine Phase danach (‚PostDoc‘) kann zur Orientierung und zur wissenschaftlichen Profilierung dienen, sie wird aber immer von selbständig agierenden, bereits qualifizierten Wissenschaftler*innen gestaltet. Die Vorstellung einer Qualifizierung nach der Promotion gehört zum Kern des Problems, weil sie die ausufernde Befristungspraxis rechtfertigt und dem immer wieder formulierten Ziel einer besseren Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren entgegensteht.

● Nach Abschluss der Promotion muss daher eine dauerhafte Beschäftigung oder Perspektive die Regel sein, so wie in jedem anderen Berufsfeld auch. Die Besonderheiten der Wissenschaft rechtfertigen keine Sondererlaubnis zur befristeten Beschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte.

● Der Übergang zu einem besseren Beschäftigungssystem kann u.a. durch Höchstquoten für den Anteil befristeter Stellen an einer Fakultät, einer Hochschule oder Forschungseinrichtung gestaltet werden, die sowohl bundes- als auch landesgesetzlich (im Notfall auch durch Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen) festgeschrieben werden können – sie ließen sich, wie etwa der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags festgestellt hat, sogar im Wissenschaftszeitvertragsgesetz verankern. Solche Höchstquoten sollten nicht, wie es in
einigen Bundesländern schon praktiziert wird, den Status quo konsolidieren, sondern in Richtung arbeitsmarktüblicher Befristungsanteile gehen.

● Eine einzelne Gesetzesänderung allein kann die dringend notwendigen Strukturveränderungen nicht erreichen. Darauf darf sich das Ministerium aber nicht ausruhen. Es muss die überfällige Gesamtreform anschieben, die deutlich mehr Dauerstellen für Forschung und Lehre neben der traditionellen Professur schafft, die Abhängigkeit wissenschaftlicher Beschäftigter von einzelnen Professor*innen abbaut und eine nachhaltige Grundfinanzierung der Hochschulen sicherstellt, statt diese von einem überhitzten Projektwettbewerb abhängig zu machen.

Für #profsfuerhanna:

Prof. Dr. Daniel Bischof, Institut für Politikwissenschaft, Universität Münster
Prof. Dr. Paula-Irene Villa Braslavsky, Institut für Soziologie, Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Christina Hölzel, Institut für Tierzucht und Tierhaltung, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Kai Koddenbrock, Bard College Berlin
Prof. Dr. Ruth Mayer, Englisches Seminar, Leibniz Universität Hannover
Prof. Dr. Tilman Reitz, Institut für Soziologie, Friedrich-Schiller Universität Jena
Prof. Dr. Tobias Rosefeldt, Institut für Philosophie, Humboldt-Universität zu Berlin
Prof. Dr. Jörg Strübing, Institut für Soziologie, Universität Tübingen
Prof. Dr. Martina Winkler, Historisches Seminar, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

siehe hier als [PDF]

 

Erklärung des „Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft“ zum unveränderten Referentenentwurf der WissZeitVG-Novelle

27.03.2024

Maximale Enttäuschung nach monatelangem Stillstand beim WissZeitVG

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) geeinigt. Dass dieser exakt dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für  Bildung und Forschung (BMBF) vom Juni 2023 entspricht, ist unakzeptabel. Dieser Entwurf bedroht sowohl die Vereinbarkeit von Leben und Beruf als auch die Qualität von Forschung und Lehre massiv.

Beratungsresistenz beim BMBF

Die überwiegende Mehrzahl der 76 Stellungnahmen zum im Juni 2023 vorgelegten Referentenentwurf sieht zwar die vorgeschlagene Regelung zu Mindestvertragslaufzeiten für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und studentische Beschäftigte als Schritte in die richtige Richtung, kritisiert aber scharf die geplante Verkürzung der Höchstbefristungsdauer nach der Promotion von sechs auf vier Jahre, ohne dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen verpflichtet werden, den Postdocs entweder eine unbefristete Beschäftigung oder zumindest eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien anzubieten. Eine Anschlusszusage soll erst dann verbindlich werden, wenn eine weitere Befristung von maximal zwei Jahren nach Ablauf der vier Jahre angeboten wird.

Eine pauschale Befristung aufgrund von Qualifizierung ist nach der Promotion nicht mehr angemessen. Bereits heute stellen Wissenschaftler:innen in befristeten Arbeitsverhältnissen ihre Familienplanung zurück und halten sich mit wissenschaftlicher Kritik zurück, um ihren unsicheren Arbeitsplatz bzw. die Chancen auf eine Anschlussbeschäftigung nicht zu gefährden. Diese gravierenden Auswirkungen dürften zunehmen, wenn Postdocs künftig bereits nach vier statt nach sechs Jahren eine Weiterbeschäftigung versagt wird. Da die Verpflichtung zu einer Anschlusszusage erst nach vier Jahren deutlich zu spät kommt, um die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu einer anderen Personalpolitik zu bringen, würde sich die prekäre Lage der Postdocs weiter verschärfen.

Fraglich ist, ob in diesem System überhaupt noch genug berufungsfähige Postdocs in der Wissenschaft blieben. Bereits heute ist eine wissenschaftliche Laufbahn in Deutschland für immer weniger Wissenschaftler:innen attraktiv.

Es ist schlicht unverständlich, dass die ausführlich vorgetragene Kritik von der Bundesregierung entweder nicht verstanden oder absichtlich nicht gehört wird. Die angedachte Regelung schadet den Wissenschafter:innen, die in der Rush Hour des Lebens in höchstem Konkurrenzdruck von Befristung zu Befristung eilen. Vor allem Menschen mit Kindern, unsicherem Aufenthaltstitel oder Behinderung drohen das Rennen systematisch zu verlieren. Eine solche Regelung schadet auch der Forschung sowie der Lehre für rund drei Millionen Studierende, weil die permanente Weiterbewerbung und kurze Vertragslaufzeiten eine vertiefte Entwicklung in der wissenschaftlichen Arbeit geradezu verhindern.

Auch die Erwartung, dass wenigstens die Tarifsperre abgeschafft wird, wurde enttäuscht. Den Gewerkschaften soll weiter ihr Grundrecht verwehrt bleiben, mit den Arbeitgebern sachgerechte Befristungsregelungen für ihre Mitglieder auszuhandeln.

Für eine zukunftsfähige Wissenschaft

So, wie der Entwurf nun vorliegt, darf er im Parlament keine Zustimmung finden. Schon deutlich über 55.000 Menschen haben sich mit unserer Petition “Stoppt die Dauerbefristung in der Wissenschaft” gegen den Gesetzentwurf und für eine zukunftsfähige Wissenschaft ausgesprochen. Wir werden auch mit diesen Stimmen im Rücken den Protest sichtbar in die kommenden Debatten im Bundestag tragen.

 

Wir fordern:

1. Verträge für Promovierende, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen – also sechs, mindestens jedoch vier Jahre Regellaufzeit.

2. Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung: Zeitverträge sind nur für die Qualifizierungsphase gerechtfertigt ‒ diese ist mit der Promotion abgeschlossen.

3. Nach der Promotion entweder unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien.

4. Die Streichung der Tarifsperre ohne Wenn und Aber: Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen – so wie in anderen Branchen auch.

5. Einen verbindlichen Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Corona-Pandemie.

6. Eine Regelvertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren für studentische Beschäftigte.

 

Dem Bündnis gegen Dauerbefristung in der Wissenschaft gehören an:

– Arbeitnehmerkammer Bremen
– Arbeitskammer des Saarlandes
– Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof)
– Bundesweites Netzwerk Studentischer Tarifvertragsinitiativen (TVStud)
– Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
– Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur e.V. (DGJ)
– freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
– Gesamtbetriebsrat der Fraunhofer-Gesellschaft
– Gesamtbetriebsrat der Max-Planck-Gesellschaft
– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
– Konferenzrat der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo)
– Network of Doctoral Researcher Networks (N²)
– Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss)
– Personal- und Betriebsräte der Helmholtz-Gemeinschaft (PBHGF)
– Personal- und Betriebsräte der Leibniz-Gemeinschaft – Koordinierungsgruppe (PBL)
– RespectScience e.V.
– Thesis – interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte e.V.
– Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
– Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF)

BMBF-Entwurf des WissZeitVG heute vom Kabinett verabschiedet: Gestaltung von Personalstrukturen an deutschen Hochschulen liegt in den Händen des Parlaments

 

Nach langer Untätigkeit hat das Bundeskabinett heute seinen Gesetzentwurf zur Novellierung des WissZeitVG ins parlamentarische Verfahren geschickt. Sollte der Entwurf in dieser Form verabschiedet werden, weigert sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), sein bestes Werkzeug für eine konsequente Reform der Personalstrukturen in der Wissenschaft zu nutzen und gefährdet damit qualitativ hochwertige Forschung und Lehre zugunsten eines Fahrens auf Verschleiß.

Trotz großer Einigkeit über die Reformbedürftigkeit der Personalstrukturen und aller Lippenbekenntnisse des Koalitionsvertrages ist das Gesetz in der verabschiedeten Form nicht geeignet, die durch das Gesetz erst ermöglichten überbordenden Befristungen ausreichend zu reglementieren. Die minimalen Änderungen, die im verabschiedeten BMBF-Entwurf vorgeschlagen werden, sind im besten Fall wirkungslos. Im schlimmsten Fall verschärfen sie die Situation, da die vorgeschlagene 4+2 Regelung für PostDocs ein schlechter Kompromiss ist: Der Minimalversuch einer Gestaltung der PostDoc-Phase wird mit den Forderungen der Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen nach weitgehender Flexibilität verbunden. Ersterer wird dabei jedoch ad absurdum geführt. Diese Regelung führt die Laissez-Faire-Maxime einer Beschäftigung fort, in der sich die Wissenschaftler:innen Zeit für die eigene Qualifikation erkämpfen müssen, ohne entsprechende Rahmenbedingungen zu finden.

Nötig ist eine Gesetzesreform, die Befristung effektiv in engen Grenzen hält, statt sie weiterhin umfassend zu ermöglichen. An der ausufernden Befristungspraxis wird sich mit der 4+2-Regelung nichts ändern. Die Anschlusszusage kommt hier zu spät, um überhaupt greifen zu können und wird von den Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen dann auch nicht angewendet werden, da weiterhin unbegrenzte Befristungsoptionen über Drittmittel zur Verfügung stehen.

Die geplante Regelung verfehlt den europäischen Referenzrahmen für wissenschaftliche Karrieren in den Stufen R2 („Recognized Researcher“ – kurze Phase für noch nicht vollständig unabhängige PostDocs) und R3 („Established Researcher“ – etwas längere Phase wissenschaftlich unabhängige PostDocs). Sie passt zynischerweise nicht einmal zum von der Hochschulrektorenkonferenz bereits 2014 verabschiedeten „Orientierungsrahmen“, in dem eine erste PostDoc-Phase „nicht wesentlich mehr als 3 Jahre umfassen“ soll. Nicht zuletzt widerspricht sie der Empfehlungen der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die die Einrichtung international anschlussfähiger Stellen im Mittelbau empfiehlt.

Es liegt nun also am Parlament, eine bessere Lösung zu erarbeiten. Mit dem WissZeitVG ermöglicht der Gesetzgeber Befristungen und trägt daher die Verantwortung für eine sinnvolle Ausgestaltung. Unterlässt er letzteres, bleibt nur noch ein Herumdoktern an Symptomen im Rahmen zusätzlicher Programme. Unbefristete Beschäftigung und eine Professionalisierung des wissenschaftlichen Personals nach der Promotion muss vom Ausnahmefall zur Regel werden.