BMBF
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Im Zuge der höchst erfolgreichen #ichbinhanna-Twitterkampagne sind Mitstreiter:innen für bessere Arbeitsbedingungen von Bildungsministerin Anja Karliczek ins BMBF eingeladen worden. Dieser Schritt kam spät, wurde von uns aber sehr begrüßt. Am Gespräch in Bonn nahmen am 10.8.2021 Kristin Eichhorn (Mitinitiatorin von #ichbinhanna, Mitglied im Koordinationskreis von...

Seit Tagen teilen unter dem Hashtag #IchbinHanna tausende Wissenschaftler:innen bei Twitter ihren prekären Arbeitsstatus an Hochschulen, listen die Zahl ihrer Arbeitsverträge auf, beschreiben den Druck, die Angst und die Zwangsmobilität, denen sie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aussetzt. Den Anlass hierfür, ein Wissenschaftsanwärter:innen wie Sechsjährige ansprechendes Video...

Wissenschaftler*innen brauchen Planungssicherheit. Die besondere Situation von Wissenschaftler*innen mit Care-Verantwortung und ‚Risikopatient*innen‘ muss beachtet werden!   Seit wir am 1.4.2020 zur Solidarität im Forschungs- und Lehrbetrieb und darüber hinaus aufgerufen haben, ist die universitäre Lehre an den meisten Universitäts- und Hochschulstandorten gestartet. Wie zu erwarten war, bindet...

Offener Brief des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek

Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass das BMBF die gesetzlich für 2020 vor­gesehene Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nun ausgeschrie­ben hat. Da wir im Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft seit mehreren Jahren Infor­mationen und Erfahrungsberichte zur Lage der befristet Beschäftigten an den deutschen Hochschulen sammeln und die Auswirkungen des WissZeitVG bereits länger kritisch be­obachten, hätten wir gerne die Chance genutzt, unsere Aufklärungsarbeit mit Ihrer Unterstüt­zung und zu beiderseitigem Nutzen solide finanziert fortzusetzen. Da sich zudem die Erkennt­nisse der ersten Evaluation des WissZeitVG in Grenzen halten und auch weitere Studien nur blasse quantitative Daten zu durchschnittlichen Befristungsdauern erbracht haben, hätten wir die Gelegenheit nutzen wollen, vertieft die Probleme zu untersuchen, die das WissZeitVG un­serer Kenntnis nach nicht gelöst hat, sondern festschreibt und teilweise verschärft. Bei der Lektüre Ihrer Ausschreibung und der zugehörigen Unterlagen mussten wir jedoch feststellen, dass die Erkenntnisziele der zu erstellenden Evaluation willkürlich auf Teilaspekte des Geset­zes eingeschränkt wurden und noch nicht einmal dem im Gesetz selbst festgeschriebenen Evaluationszweck entsprechen.

Am Freitag, 3. Mai 2019, hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) drei „Pakte“ zur Sonderfinanzierung von Lehre und Forschung beschlossen:

  • Der Hochschulpakt, der seit 2007 zur Finanzierung zusätzlicher Studienplätze geschlossen dient, heißt jetzt: Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) und wird auf Dauer gestellt. Von 2021 bis 2023 fließen jährlich 3,8 Milliarden Euro hälftig finanziert von Bund und Ländern. Diese Summe wird ab 2024 auf jährlich 4,1 Milliarden Euro erhöht und soll 2027 neu verhandelt werden.
  • Der Qualitätspakt Lehre heißt jetzt Innovation in der Hochschullehre und wird ebenfalls auf Dauer gestellt. Die Mittel werden von 200 auf 150 Millionen Euro pro Jahr gesenkt. Es soll eine neue unabhängige, aber organisatorisch unselbständige Organisationeinheit zur Förderung der Lehre und Vergabe der Mittel gegründet werden.
  • Beim Pakt für Forschung und Innovation, der zur Finanzierung der vier außeruniversitären Forschungsinstitute und der DFG geschlossen wurde, wird die bereits bestehende jährliche Steigerung von 
  • 3 Prozent bis 2030 fortgeschrieben.

Einladung zur Protestaktion am Vortag der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vor dem Berliner Dienstsitz des BMBF am 2. Mai

Wer:                   Aktionsbündnis „Frist ist Frust“, getragen vom Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Wann:               Donnerstag, 2. Mai 2019, 13.30 – 15.00 Uhr

Wo:                    vor dem Berliner Sitz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF), Kapelle-Ufer 1, 11055 Berlin

Heraus zum 2. Mai – damit der Hochschulpakt ein Entfristungspakt wird! Aufruf zur Kundgebung am Vortag der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) 

Bund und Länder wollen den „Hochschulpakt“ verstetigen. Mit diesem „Pakt“ zwischen Bund und Ländern fließen jährlich über zwei Milliarden Euro ins Hochschulsystem - und der Bund sagt zu, sich an der Finanzierung von Hochschullehre zu beteiligen. Durch diesen endgültigen Einstieg des Bunds in die Hochschulfinanzierung fallen endlich einige Ausflüchte weg, die prekäre Beschäftigung im sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchs unangetastet zu lassen – Dauerstellen für die Daueraufgaben in Lehre und Forschung sind jetzt konkret möglich! Wir fordern, die Mittel des neuen Hochschulpakts vollständig und verbindlich für neue entfristete Stellen mit fairem Lehrdeputat einzusetzen. 

Pressemitteilung 26.03.2017

Die Entfristungskampagne des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) mit ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie vielen weiteren Unterstützer/innen zeigt Wirkung: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beginnt sich unserer Forderung anzuschließen, mit dem neuen Hochschulpakt neue Dauerstellen zu schaffen. Mit dem Vertrag sollen Anreize für die Schaffung von Dauerstellen implementiert werden. Was bis vor wenigen Tagen noch als völlig unwahrscheinlich galt, ist dem Wissenschaftsjournalisten Jan-Martin Wiarda zufolge in den derzeitigen Verhandlungen von Bund und Ländern eingetreten: „Unbefristetes wissenschaftliches Personal“ soll neben den bisher von den Ländern diskutierten Parametern „Studienanfänger“, „Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester“ und „Absolventen“ ein Kriterium für die Vergabe der Gelder im verstetigten Hochschulpakt sein und dabei mit 25 Prozent gewichtet werden.