Stellungnahme zum Berliner Hochschulgesetz
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Stellungnahme zum Berliner Hochschulgesetz

Erklärung zum neuen Berliner Hochschulgesetz

Am 2. September wurde im Berliner Abgeordnetenhaus eine Novelle des Hochschulgesetzes zur “Stärkung der Berliner Wissenschaft” (BerlHG) beschlossen. Ziel der rot-rot-grünen Regierungskoalition war es, mit diesem Gesetz die prekären Arbeitsbedingungen wissenschaftlich Beschäftigter, wie sie unter den Twitter-Hashtags #IchbinHanna und #IchBinReyhan vielfach dokumentiert sind, zu verbessern. Das neue Gesetz schreibt nun vor, dass mit promovierten Mitarbeiter:innen auf einer Qualifikationsstelle (PostDoc mit Ziel der Habilitation o. ä.) eine Anschlusszusage (tenure track) vereinbart wird.

Sofern die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter bereits promoviert ist und es sich bei dem im Arbeitsvertrag genannten Qualifikationsziel um eine Habilitation, ein Habilitationsäquivalent, den Erwerb von Lehrerfahrung und Lehrbefähigung oder um sonstige Leistungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit gemäß § 100 BerlHG handelt, ist eine Anschlusszusage zu vereinbaren.

Als Reaktion auf das neue Gesetz kam es – wie zu befürchten war – zu einer erneuten Verschlechterung der Situation der befristet Beschäftigten: Die FU Berlin beschloss, vorerst keine neuen Post-Doktorand:innen einzustellen und darüber hinaus laufende Verträge (die von dem Gesetz nicht betroffen sind, da sie ohne gesetzliches Anrecht auf tenure track befristet bleiben) nicht zu verlängern. Selbst tariflich fest etablierte Verlängerungen wie Erziehungszeiten waren kurzzeitig ausgesetzt. Und auch wenn die offiziellen Bestätigungen noch fehlen, hört man von den an HU und TU Beschäftigten Vergleichbares.

Dieses neue Gesetz ist gut gemeint, scheitert aber strukturell, wodurch drei Dinge deutlich werden:

1. Das neoliberale, auf Verwertung und Kostenersparnis ausgerichtete universitäre System ist jederzeit in der Lage, Gesetze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu seinen Gunsten zu adaptieren und schreckt nicht davor zurück, die Schwachen im System weiterhin strukturell und wissentlich auszubeuten.

2. Anstatt die Situation für die befristet beschäftigten Mitarbeiter:innen zu verbessern, weisen sich die Universitäten, die Länder und der Bund gegenseitig die Schuld zu, um nicht handeln zu müssen. Sobald eine:r der drei Akteur:innen einen Änderungsvorschlag macht, arbeiten die beiden anderen dagegen an.

3. Den Parteien fehlte und fehlt es weiterhin an hochschulpolitischer Kompetenz und Phantasie, die lange bekannten Probleme mit sinnvollen Maßnahmen zu bekämpfen.

Der Tatsache, dass der Einstellungs- und Verlängerungsstopp von PostDocs medial als Folge des Hochschulgesetzes firmiert, kann nur widersprochen werden: Die GEW sieht es als gegeben an, dass es im Gesetz Übergangsregelungen gibt, die begonnene Verwaltungsverfahren – und damit “Sofern die wissenschaftliche Mitarbeiterin oder der wissenschaftliche Mitarbeiter bereits promoviert ist und es sich bei dem im Arbeitsvertrag genannten Qualifikationsziel um eine Habilitation, ein Habilitationsäquivalent, den Erwerb von Lehrerfahrung und Lehrbefähigung oder um sonstige Leistungen zum Erwerb der Berufungsfähigkeit gemäß § 100 BerlHG handelt, ist eine Anschlusszusage zu vereinbaren.” Einstellungen und Verlängerungen – nicht betrifft. Dieses Vorgehen ist weniger als Konsequenz, denn als Protest zu werten: Ein Protest auf dem Rücken der prekär Beschäftigten, die das neue Hochschulgesetz – und übrigens eigenen Aussagen zufolge auch alle im Bundestag vertretenen Parteien – schützen möchte.

Die Prekarisierung der ohnehin prekär Beschäftigten wird durch diese Reaktion der FU unverhältnismäßig verstärkt: Weder dem vielbeschworenen Wissenschaftsstandort Berlin noch der durch die Parteienlandschaft hindurch als Ziel formulierten Stärkung des akademischen Mittelbaus kann daran gelegen sein, dass das Qualifikationsziel Promotion direkt in die Arbeitslosigkeit führt.

Es ist Aufgabe der Hochschulleitungen und Rechtsabteilungen, vor Inkrafttreten des Berliner Hochschulgesetzes, Konzepte zur Personalverantwortung und -planung vorzulegen. Dieser Verantwortung sind sie nicht nachgekommen. Die Verwaltungen an den Universitäten zeigen derzeit weder das nötige rechtliche Wissen noch den Willen, die vorhandenen gesetzlichen Regelungen für die Angestellten auszulegen – ein Problem, das schon bei der korrekten Berechnung der Vertragslaufzeiten beim WissZeitVG mehr als deutlich hervortrat.

Die Berliner Hochschulen müssen den durch das BerlHG formulierten Auftrag ernst nehmen. Zugleich müssen auch Bund und Länder in die Pflicht genommen werden: Seit 20 Jahren werden die Mittel der Universitäten gekürzt, was als Vorwand dient, die vorhandenen Haushaltsstellen im Mittelbau kontinuierlich abzubauen. Die anfallenden bzw. anwachsenden Daueraufgaben wurden auf Mitarbeiter:innen, die prekär auf kostengünstigen, nur kurzzeitig finanzierten Stellen beschäftigt sind, verteilt.

Trotz des Rücktritts von Sabine Kunst verteidigt ihre Kollegin Jule Specht die Reform und sieht in ihr sogar Perspektiven für Promovierte. Ein weiterer HU-Kollege, Steffen Mau, bringt eine Neuordnung der universitären Kapazitätsberechnungen ins Spiel. Lassen sie uns diesen Diskurs für einen nachhaltigen Umbau des Wissenschaftssystem jenseits rechtlicher Schritte weiterführen, die das Potential besitzen, erneut befristete und unbefristete Mitarbeiter:innen gegeneinander auszuspielen. Lassen sie uns am Narrativ festhalten, gemeinsam diese Reform gestalten zu können und andere Landesparlamente dazu zu ermutigen, ihre überholten Landeshochschulgesetze ebenfalls langfristig und in Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern
zu reformieren.

Daher fordern wir:
– Schaffung von mehr Dauerstellen im Mittelbau
– die dauerhafte Aufstockung der universitären Haushalte
– die Aufhebung des Einstellungs- und Verlängerungsstopps von promovierten
wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen

AG Arbeitsbedingungen Kunstwissenschaft (AG AK)
Ulmer Verein

NGAWiss
Netzwerk für gute Arbeit in der Wissenschaft