Pressemitteilung WissZeitVG Referentenentwurf
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Pressemitteilung WissZeitVG Referentenentwurf

PRESSEMITTEILUNG zum Referentenentwurf des BMBF für das WissZeitVG (6.6.2023)

In einem Pressegespräch hinter verschlossenen Türen hat das BMBF heute seinen Referentenentwurf für eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgestellt. Darin ist für die Promotionsphase eine moderate, dreijährige Mindestbefristung von Arbeitsverträgen vorgesehen. Für die Postdocphase bleibt eine maximal sechsjährige Befristungsbefugnis erhalten, die nun in vier Jahre „Orientierung“ und zwei Jahre „Befristung mit Anschlusszusage“ aufgeteilt wird. Das BMBF hat damit weitestgehend die Position der Hochschulleitungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen übernommen. Aus der Sicht von NGAWiss verbindet dieser Entwurf wie bereits die „Eckpunkte“ vom 17. März bleibende Unsicherheit mit erhöhtem Zeitdruck für diejenigen, die sich nach der Promotion in der Wissenschaft orientieren oder bewähren sollen.

„Damit gibt das BMBF nun vollständig einen eigenständigen Gestaltungsanspruch auf; die geringfügig neu zugeschnittenen Zeiten lassen die Situation einer überbordenden Befristung bei weitestgehend fehlenden klaren Berufsperspektiven unberührt“, so Lisa Janotta, Mitglied im Koordinationskreis NGAWiss, und weiter: „Dass die Hochschulen promovierte Beschäftigte nun über vier statt sechs Jahre bedingungslos befristet beschäftigen dürfen, wird sie nicht dazu bewegen, an den bestehenden Personalstrukturen etwas zu ändern, sie werden weiterhin versuchen, sich durchzumogeln.“

Mathias Kuhnt, ebenfalls Mitglied im Koordinationskreis und Coautor der Evaluation des WissZeitVG, ergänzt: „Die nun vorgeschlagene Aufteilung einer an sich schon eher willkürlich gesetzten Grenze von sechs Jahren auf vier Jahre Orientierung und zwei Jahre Bewährung ergibt inhaltlich überhaupt keinen Sinn mehr. Ist ein Zeitraum von vier Jahren wirklich zur Orientierung geeignet oder nicht doch einfach befristete Arbeitszeit? Welche Art Ziele sollen innerhalb der ggf. folgenden kurzen zwei Jahre erreicht werden? Im Zweifelsfall wird sich die Verantwortungslosigkeit, die zum großen Teil an den Hochschulen herrscht, nun von zwölf auf zehn Jahre verdichten. Die wissenschaftlichen Beschäftigten werden alles mögliche machen und machen müssen, sich jedoch höchstens darauf orientieren können, den weiterhin ungewissen Anschlusschancen hinterherzurennen. Nach den vier Jahren Postdoc-Beschäftigung werden die Hochschulen weiterhin keine Verantwortung übernehmen, sondern wie sie bisher versuchen, auf der Grundlage von Drittmitteln und von Landeshochschulgesetzen weiter zu befristen oder die Wissenschaftler:innen, die bis dahin überwiegend nicht zur Professur gelangt sind, eben zu entlassen.“

Als NGAWiss kritisieren wir außerdem, dass die Tarifsperre nur in Teilen gefallen ist. Die Arbeitnehmer:innen-Vertretungen haben in der neuen Fassung lediglich das Recht, Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zulässigen Verlängerungen oder bei der Mindestvertragslaufzeit zu erkämpfen. Durch das damit real entfallende Streikrecht in Bezug auf das WissZeitVG sind Beschäftigte in der Wissenschaft gegenüber anderen Arbeitnehmer:innen deutlich schlechter gestellt. NGAWiss fordert eine Normalisierung des Arbeitsrechts in der Wissenschaft in Belangen der Vertragsgestaltung sowie des Streikrechts.

Das Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) ist ein offener, überregionaler Zusammenschluss von Mittelbauinitiativen und Einzelpersonen aus dem akademischen Mittelbau. Wir setzen uns für Gute Arbeit in der Wissenschaft für all ihre Angehörigen und die umfassende Demokratisierung von Hochschule und Forschung ein. Wir verstehen uns zugleich als Interessensvertretung und Stimme des Mittelbaus. Im NGAWiss sind Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Stipendiat:innen, Professor:innen, Lehrbeauftragte und Wissenschaftler:innen ohne Arbeitsvertrag aktiv. Wir vertrten die Interessen von Beschäftigten in Universitäten, Hochschulen und Außeruniverstitären Forschungseinrichtungen.