18 Apr Hemmungslose Drittmittelraffgier – Stellungnahme
Stellungnahme zur professoralen Aneignung von wissenschaftlicher Expertise
Das derzeitige System des Hahnenkampfes um Drittmittel und der prekarisierten Personalpolitik – bzw. des Mangels jeder vernünftigen Personalplanung – führt zu bedenklichen Auswüchsen. Selbst größere Forschungsanträge werden im derzeitigen akademischen Betrieb häufig von Personen verfasst, die aktuell nicht fest angestellt sind; teilweise wird ihnen eine Anstellung im Erfolgsfall als Karotte für die Eselsarbeit versprochen. In Fachkreisen viel diskutiert wird derzeit ein Fall von Wissensenteignung für einen großen und erfolgreichen Forschungsantrag, der einer Universität viel Geld und Renommee eingebracht hat (vgl. Valentin Groebner, Akademische Größenverhältnisse: Ein Zettelkasten, Merkur 73 (838), 2019). Dieser ist unter anderem angesichts der hohen Fördersumme einerseits besonders empörend, andererseits nur einer von vielen und verrät einiges über die grundlegenden Strukturen des deutschen Hochschulsystems.
Anscheinend haben manche Professor*innen, die fest im Sattel einer W3-Stelle sitzen, wenig Hemmungen, arbeitslose oder befristet angestellte Wissenschaftler*innen unentgeltlich und ohne Vertrag als anonyme Schreiberlinge in Dienst zu nehmen und die Erfolge ihrer Forschungstätigkeit für sich zu reklamieren. Dabei hebelt die Hierarchie als bestimmendes Prinzip alle Regeln einer angemessenen Honorierung von Arbeit aus und wird offenbar nicht einmal mehr durch eine feudale Idee der Verpflichtung zur Versorgung abgemildert. Das akademische Prekariat wird zudem durch unverbindlich bleibende Versprechungen auf eine mögliche (Fest-)Anstellung zu umfangreichen Vorleistungen veranlasst. Es gilt das Recht der Stärkeren, d.h. der Festangestellten und in der Hierarchie Höhergruppierten. Der Druck, Drittmittel einzuwerben, ist scheinbar inzwischen so groß, dass es als völlig selbstverständlich angesehen wird, von Anderen erarbeitete Anträge als die eigenen auszugeben. Über dem hierarchisch aufgebauten universitären Universum thront somit der alles beherrschende Götze der Drittmitteleinwerbung. Derartige Auswüchse könnten mit der Umsetzung dreier, relativ einfacher Forderungen zumindest eingedämmt werden:
- Wer substanzielle Teile für einen Drittmittelantrag verfasst, muss während dieser Zeit für diese Tätigkeit regulär angestellt sein oder werden.
- Die nationalen oder staatlichen, europäischen und privaten Förderinstitutionen sollten die Eingabemasken bei Drittmittelprojekten überarbeiten und systematisch in die Erfassung des Antrags aufnehmen, wer effektiv verantwortlich ist, d.h. wer für welchen Teil des Antrags die Hauptautor*innenschaft innehat.
- Grundsätzlich sollten für Fördergefäße auch Nicht-Professor*innen antragsberechtigt sein, so dass die durch die Stellenstruktur schon vorhandenen zu starken Hierarchien nicht noch durch die Bedingungen der Antragsstellung verstärkt werden.
Gute Arbeit in der Wissenschaft setzt die Anerkennung von Arbeit und ihre angemessene Entlohnung voraus – im Regelfall auf entfristeten Stellen!
Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft, April 2019