Scheinwahrheit Nr. 6c: Es ist nicht angemessen, von Prekarität in der Wissenschaft zu sprechen. Wissenschaft ist doch privilegiert.
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Scheinwahrheit Nr. 6c: Es ist nicht angemessen, von Prekarität in der Wissenschaft zu sprechen. Wissenschaft ist doch privilegiert.

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Der u. a. von Peter Grottian geprägte Begriff des akademischen „Prekariats“ wird immer wieder in Frage gestellt. Doch herrschen in der Wissenschaft sehr wohl Arbeitsbedingungen, die Existenzen, zumindest die nicht-professoraler Akademiker:innen, bedrohen können. Befristet beschäftigte Wissenschaftler:innen betrachten sich aus guten Gründen nicht als privilegiert. Nicht nur bietet sich am Ende ihrer Kettenverträge keine Zukunftsperspektive. Ihre Lebensläufe sind regelmäßig mit Phasen von Gehalts- und Arbeitslosigkeit oder übergangsweisen Teilzeitbeschäftigungen auf niedrigem Lohnniveau durchsetzt. „Prekär“ bedeutet nicht einfach „arm“, sondern verweist auf die existenzielle Problematik eines Lebens im Modus permanenter Unsicherheit, eines Berufslebens auf Abruf.

 

Doch auch, wenn man sich ausschließlich auf die Entlohnung akademischer Arbeit in den verschiedenen Anstellungsformen in der Wissenschaft bezieht, ergibt sich ein problematisches Bild: In der Regel sind wissenschaftliche Mitarbeitende auf sogenannten Haushalts- und Drittmittelstellen in der Lohnstufe TV-L 13 eingestuft. Haben sie eine volle Stelle, steigen sie auf Stufe 1 mit knapp 4.100€ im Monat (Brutto) ein. Das ist ein in Deutschland überdurchschnittliches Gehalt. Tatsächlich absolvieren aber fast 50% der Wissenschaftler:innen ihre erforderlichen Qualifikationsarbeiten auf Teilzeitanstellungen. Gearbeitet wird in der Regel viel mehr, als die vertragliche Stundenzahl vorsieht, da Aufgabenfelder oftmals weit mehr umfassen als die Arbeit an einer Promotion oder Habilitation – wenn sie die Beschäftigten nicht überhaupt zwingen, die Arbeit an ihrer eigenen Qualifikation außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen (siehe dazu Kuhnt/Reitz/Wöhrle, Arbeiten, S. 69–70 und S. 76–81). In den Geistes-, Sozial-, Gesundheits- und Agrarwissenschaften sowie der Kunst haben über die Hälfte der Promovierenden ein Nettoeinkommen zwischen 1.000€ und 2.000€ (vgl. BuWiN 2021, S. 118). Dies entspricht einer Eingruppierung in die niedrigstmögliche Entgeltstufe, für die keine wissenschaftliche Qualifikation erforderlich ist, auf der keine entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt werden und die für Beschäftigte mit „einfachsten Tätigkeiten“ vorgesehen ist (vgl. Eichhorn, Volle Arbeit). Doch schon die Voraussetzungen für eine Promotion schließen den Erwerb des höchsten Studienabschlusses ein. Promovierende sind damit folglich gar nicht mehr in einer Ausbildungssituation, die geringere Gehälter rechtfertigen könnte – im Gegenteil leisten sie hochspezialisierte Arbeit in Forschung und Lehre. So wird ein Großteil des Wissenschaftsbetriebs (also das Generieren der wissenschaftlichen Erkenntnisse, das Begleiten von Studierenden und Gremienarbeit) von eindeutig unterbezahltem Personal gestemmt.

 

Zudem gibt es eine sehr große Gruppe an Wissenschaftler:innen, die in überhaupt keinem Anstellungsverhältnis zu Universität oder Forschungseinrichtung stehen und trotzdem verantwortungsvolle Aufgaben für sie übernehmen: Lehraufgaben werden oft durch Lehrbeauftragte abgeleistet. Die GEW bezifferte deren Anzahl im Jahr 2015 mit 90.000 – Tendenz steigend. Zum Vergleich: Die Anzahl der hauptberuflich tätigen Professor:innen lag im selben Jahr bei etwa 46.000.

Bei Lehraufträgen werden meist auf Honorarvertragsbasis Stundenhonorare von 15€ bis etwa 60€ brutto pro abgehaltene Lehrstunde abgeschlossen. Vor- und Nachbereitungszeiten sind dabei ebenso wenig eingeschlossen wie Betreuung und Begutachtung von Prüfungsleistungen oder Fahrt- und Materialkosten. Sozial- und Krankenversicherung sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Rente müssen dabei von den Versicherten getragen werden.

 

Eine zweite solche Gruppe sind Stipendiat:innen, die in Dissertations- und teilweise auch Habilitationsprojekten Forschungsarbeit leisten. Mit einem Promotionsstipendium von derzeit gesetzlich festgelegten 1.350€ müssen neben dem Lebensunterhalt Kranken-, Sozial- und Rentenversicherung selbst bezahlt werden. Selbst Postdoktorand:innen werden in Deutschland teilweise mit 1.600 Euro abgespeist; die Krankenversicherung beläuft sich in so einem Fall auf 300 Euro. Ausgaben, die notwendig für die wissenschaftliche Arbeit sind, etwa PCs, Tagungs- und Konferenzbeiträge, Druck- und Publikationskosten (darunter fallen auch die notwendige Publikation der Dissertation oder Habilitation mit Kosten von 2.000–9.000€), Arbeitsmittel, Lehrbücher und vieles mehr werden nicht übernommen. Ist ein Stipendium erst einmal ausgelaufen (im Falle der Promotion nach durchschnittlich 3 Jahren), haben Stipendiat:innen zudem keinen Anspruch auf ALG I, laufen also Gefahr, direkt ins ALG II zu rutschen.

 

Kommt hinzu, dass Stipendien oder Stellen, auf die man sich bewirbt, außer überdurchschnittlichen akademischen Leistungen meist auch eine lange und aufwendige Bewerbungsphase erfordern, die ebenfalls selbst finanziert werden muss. Hohe berufliche Mobilitätsanforderungen, gestiegene Lebenshaltungs- und v. a. Wohnkosten sowie aufgrund von Arbeitslosigkeits- oder Stipendienzeiten geringe Ansprüche auf Rentenzahlungen stellen weitere Prekarisierungsfaktoren dar. Oft wird aus diesen Gründen eine Familienplanung verworfen (vgl. Kuhnt/Reitz/Wöhrle, Arbeiten, S. 63–64).

 

Wer nun immer noch behauptet, dass dieses Einkommen weit vom Existenzminimum entfernt sei, soll zurückgefragt werden: Warum sollte der Niedriglohnsektor oder die Armutsgrenze überhaupt als Maßstab dienen? Ziel sollte sein, in allen Arbeitsbereichen gute Lebensmöglichkeiten zu eröffnen. Neben dem Gehalt geht es hierbei auch um die psychische Gesundheit, die berufliche Perspektive und die Vereinbarkeit des Privatlebens mit dem Beruf.

 

Literatur:
– Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs, Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland, hrsg. vom Konsortium Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs, Bielefeld 2021, https://www.buwin.de/buwin-2021. [zu den Beschäftigungsverhältnissen].
– Eichhorn, Kristin, Volle Arbeit auf Teilzeitstellen, in: Publikum, 28.5.2021, https://publikum.net/volle-arbeit-auf-teilzeitstellen/
– Grottian, Peter, Das promovierte Prekariat, in: SZ, 07.10.2014, https://www.sueddeutsche.de/bildung/bezahlung-von-wissenschaftlern-das-promovierte-prekariat-1.2160695-0#seite-2
– Kuhnt, Mathias, Tilman Reitz und Patrick Wöhrle, Arbeiten unter dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Eine Evaluation von Befristungsrecht und -realität an deutschen Universitäten, Dresden 2022, https://doi.org/10.25368/2022.132

 

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