06 Jun Weshalb wir uns um eine Gefälligkeitsevaluation des Wissenschaftszeitvertrags-Gesetzes nicht bewerben
Offener Brief des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek
Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass das BMBF die gesetzlich für 2020 vorgesehene Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nun ausgeschrieben hat. Da wir im Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft seit mehreren Jahren Informationen und Erfahrungsberichte zur Lage der befristet Beschäftigten an den deutschen Hochschulen sammeln und die Auswirkungen des WissZeitVG bereits länger kritisch beobachten, hätten wir gerne die Chance genutzt, unsere Aufklärungsarbeit mit Ihrer Unterstützung und zu beiderseitigem Nutzen solide finanziert fortzusetzen. Da sich zudem die Erkenntnisse der ersten Evaluation des WissZeitVG in Grenzen halten und auch weitere Studien nur blasse quantitative Daten zu durchschnittlichen Befristungsdauern erbracht haben, hätten wir die Gelegenheit nutzen wollen, vertieft die Probleme zu untersuchen, die das WissZeitVG unserer Kenntnis nach nicht gelöst hat, sondern festschreibt und teilweise verschärft. Bei der Lektüre Ihrer Ausschreibung und der zugehörigen Unterlagen mussten wir jedoch feststellen, dass die Erkenntnisziele der zu erstellenden Evaluation willkürlich auf Teilaspekte des Gesetzes eingeschränkt wurden und noch nicht einmal dem im Gesetz selbst festgeschriebenen Evaluationszweck entsprechen.