31 Mar Pressemitteilung 30.03.2017
Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/11465) macht deutlich, dass es sich bei dem von der Bundesregierung immer wieder formulierten Anliegen, die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals, insbesondere die Planbarkeit einer beruflichen Zukunft in der Wissenschaft zu verbessern, letztlich nur um ein Lippenbekenntnis handelt.
Aus der Antwort geht unter anderem hervor, dass die Formulierungen in der Novellierung des WissZeitVG der freien Auslegung durch die Hochschulen überlassen bleiben. Das zeugt von geringem Gestaltungswillen seitens der Bundesregierung. Die Novellierung bleibt damit weitestgehend Makulatur. Sogar die Laufzeiten der Arbeitsverträge werden nun nicht bloß an einem mehr oder weniger frei wählbaren Qualifikationsziel festgemacht, sondern den Hochschulen wird darüber hinaus eingeräumt im Sinne größerer Flexibilität “Teilabschnitte” zu bilden.
Dazu Mathias Kuhnt vom Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft: „Was mich dabei erbost ist, dass die Bundesregierung hier die weitere Auslegung des Gesetzes den Arbeitsgerichten überlässt und bis dies geschehen ist, über Jahre hinweg eine unzumutbare Rechtsunsicherheit geschaffen hat.“
Kontakt:
Mathias Kuhnt, Technische Universität Dresden
Mobil: 0176 2059 0002
Mail: Email