An die akademisch interessierten Mitglieder der SPD
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An die akademisch interessierten Mitglieder der SPD

Der Koalitionsvertrag, über dessen Annahme die SPD-Mitglieder ab dem 20. Februar zu entscheiden haben, äußert sich – unauffällig und leicht zu übersehen – auch zum Thema Hochschule. Allen Mitgliedern, deren Herz für diesen wachsenden Bereich schlägt, bietet der Abschnitt Anhaltspunkte, Ja oder Nein zu sagen. Unser Eindruck ist: Die SPD-Führung hat hier wie im gesamten Vertrag bescheidene Erfolge erreicht, vage mehr versprochen und keine neue Idee.

Als Erfolg muss wohl gelten, dass der Koalitionsvertrag die bestehenden Bundeszuschüsse, zumal den Hochschulpakt verstetigt – bei weiter steigenden Studierendenzahlen. (Das Niveau wird nicht einmal gehalten, da die Unterstützung im Hochschulbau wegfällt.) Die miserablen Betreuungsrelationen dürften damit nicht zu heilen sein. Das Verhältnis Studierende pro Professur hat sich zwischen den Jahren 2005 und 2015 von 1:62 auf 1:73 verschlechtert, das der Studierenden pro Mitarbeiterstelle von 16,1 auf 17,6. Gute Studienbedingungen sehen anders aus. Zudem ist nicht absehbar, dass sich akademische Arbeitsverhältnisse erträglich gestalten lassen, wenn Lehr- und Forschungsbelastung des zunehmend befristeten Personals ständig anwachsen – aber das gehört bereits in die Rubrik vage Versprechen.

Als einzige konkrete Maßnahme, um die „Karrierewege in der Wissenschaft attraktiv zu halten“, wird angekündigt: „Wir wollen […] die Evaluationsergebnisse der letzten Novelle des Wissenschaftszeitvertrags auswerten.“ Offen bleibt, was daraus für „gute Arbeit in der Wissenschaft“ folgt – und was an den Karrierewegen bisher attraktiv gewesen sein soll (die GEW spricht hier von ‚blankem Zynismus’). Dass mittlerweile fünf Habilitierte auf eine Professur kommen, dass vor dieser und anderen Qualifikationen für die seltene Dauerstelle zahlreiche kurzfristige Verträge stehen, dass weit über 80% des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen in solchen befristeten Verhältnissen arbeiten und unter dem novellierten Gesetz nicht leichter Anstellung finden, kann man bereits jetzt sehen. Auch die entsprechende Überlastung der Professuren ist bekannt und wird zunehmend empirisch belegt. Hier wären bei beispiellos gefüllten Steuerkassen endlich Handlungen nötig, nicht weitere Aufschubaktionen.

Ideenlosigkeit in Form von “Wettbewerben”

Der Koalitionsvertrag enthält nicht nur hierzu keine Idee, sondern übernimmt durchgängig die Ideenlosigkeit, die als „Wettbewerb“ auftritt. Das Stichwort fällt zu fast jedem Tropfen, den man auf den heißen Stein geben will, etwa bei der akademischen Lehre. Vor allem wird aber die Strategie weitergeführt, für den vermuteten internationalen Wettbewerb pausenlos in nationalen Wettbewerben zu trainieren. Während in der Wissenschaft inzwischen fast alle sehen, dass die übertriebene Projektförderung zugunsten solider Grundfinanzierung korrigiert werden muss, setzt der Koalitionsvertrag auf die Exzellenzstrategie, DFG-Förderung und nun auch Bundesmittel für „ausgewählte forschungsstarke und exzellente Institute“. Das Elend des Anträgeschreibens, des Publikationsdrucks, befristeter Projektstellen und der finanziellen Vernachlässigung der Lehre wird damit fahrlässig ausgeweitet.

Die wissenschaftlich Beschäftigten können mit Sehnsucht auf die geplante Reform des allgemeinen Arbeitsrechts schauen, die der Maxime folgt: „Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen.“ Hierfür wäre im Hochschulbereich, in dem die einzige regelhaft unbefristete Stelle die Professur ist, einiges zu tun. Umgekehrt können wir aus leidvoller Erfahrung alle anderen Beschäftigten warnen:

Hütet Euch vor Arbeitgebern, die ein Sonderbefristungsrecht für um die 200.000 Beschäftigte in ihrer Branche durchsetzen können. Und hüten wir uns besser vor denjenigen, die behaupten, diesem Koalitionsvertrag eine sozialdemokratische Handschrift gegeben zu haben.


Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft