Nun ist er da, der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, und er ist zeitlich nicht mehr befristet, sondern läuft auf unbestimmte Zeit. Völlig unverständlich ist es daher, warum Bund und Länder nicht festgelegt haben, dass mit den unbefristeten Mitteln des Zukunftsvertrages auch unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden müssen. Es ist also nun an den Ländern, diese Verantwortung wahrzunehmen!
Die Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen leiden seit Jahren unter einer hohen Befristungsquote. Forschung und Lehre leiden unter extremer personeller Fluktuation. Die rasant gewachsenen Studierendenzahlen sind nicht sinnvoll durch immer neue prekäre Projektstellen und „Nachwuchs“ ohne Perspektive zu bewältigen. Die Studierenden brauchen erfahrenes, dauerhaft an den Hochschulen tätiges Personal – und alle Beschäftigten an den Hochschulen brauchen verlässliche Berufsperspektiven. Das Argument von Ländern und Hochschulen, dass die nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehenden Programmmittel unbefristete Arbeitsverträge verhinderten, gehört mit der Verstetigung des Zukunftsvertrages der Vergangenheit an. Der dauerhafte Einstieg des Bundes in die Hochschulfinanzierung über den Zukunftsvertrag muss jetzt genutzt werden, um endlich mehr Dauerstellen zu schaffen. Sorgen wir dafür, dass dies auch geschieht!
Die Bundesländer müssen bis zum 15.01.2020 dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ihre Vorstellungen davon vorlegen, wie sie den Zukunftsvertrag umsetzen wollen. Im Frühsommer soll der Verhandlungsprozess zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern über die Ausgestaltung der Vergabekriterien abgeschlossen sein. Explizit soll der „Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse“ hierbei ein zentraler Schwerpunkt sein. Aber der vorausgegangene Widerstand vieler Länder gegen verbindliche Entfristungsvereinbarungen lässt ahnen: Von selbst werden sie die dringend notwendigen, konkreten und ehrgeizigen Maßnahmen für mehr Dauerstellen nicht vorlegen. Zusätzlich werden wohl die Hochschulleitungen die Länder beim Ausbau der Dauerstellen zu bremsen versuchen: Mit der „Bayreuther Erklärung“ zeigten die Universitätskanzlerinnen und -kanzler jüngst, dass sie das Befristungsunwesen verteidigen wollen.
Wir fordern daher die Länder auf, sich bei der Umsetzung des Zukunftsvertrages zu folgenden Prinzipien zu verpflichten:
Unter diesen Voraussetzungen hat der Zukunftsvertrag das Potenzial, für eine Trendwende in der ausufernden Befristungspraxis in der Wissenschaft zu sorgen. Und das ist dringend notwendig, denn: Frist ist Frust!
Pressemitteilung vom 25.6.2020
Bundesweite Aktionen für Entfristung (#Zukunftsvertrag) vom 15.1.2020
Presseinformation vom 6.6.2019
Videoclip zur Aktion am 3.5.2019
Ein ausführlicher Pressespiegel der Kampagne ist hier abrufbar.
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