Blog
1815
paged,page-template,page-template-blog-large-image,page-template-blog-large-image-php,page,page-id-1815,paged-14,page-paged-14,bridge-core-3.3,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,transparent_content,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-30.8,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.9,vc_responsive

Offener Brief des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek

Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass das BMBF die gesetzlich für 2020 vor­gesehene Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) nun ausgeschrie­ben hat. Da wir im Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft seit mehreren Jahren Infor­mationen und Erfahrungsberichte zur Lage der befristet Beschäftigten an den deutschen Hochschulen sammeln und die Auswirkungen des WissZeitVG bereits länger kritisch be­obachten, hätten wir gerne die Chance genutzt, unsere Aufklärungsarbeit mit Ihrer Unterstüt­zung und zu beiderseitigem Nutzen solide finanziert fortzusetzen. Da sich zudem die Erkennt­nisse der ersten Evaluation des WissZeitVG in Grenzen halten und auch weitere Studien nur blasse quantitative Daten zu durchschnittlichen Befristungsdauern erbracht haben, hätten wir die Gelegenheit nutzen wollen, vertieft die Probleme zu untersuchen, die das WissZeitVG un­serer Kenntnis nach nicht gelöst hat, sondern festschreibt und teilweise verschärft. Bei der Lektüre Ihrer Ausschreibung und der zugehörigen Unterlagen mussten wir jedoch feststellen, dass die Erkenntnisziele der zu erstellenden Evaluation willkürlich auf Teilaspekte des Geset­zes eingeschränkt wurden und noch nicht einmal dem im Gesetz selbst festgeschriebenen Evaluationszweck entsprechen.

2019_05_03 BMBF Aktion Frist ist Frust from NGAWiss on Vimeo. Am 3.5.2019 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern über 3 Wissenschaftspakte entschieden. Der „Hochschulpakt“ wird vom „Zukunftspakt Studium und Lehre stärken“ abgelöst und die Mittel werden verstetigt.Wie werden die Länder diese Mittel einsetzen? Werden...

Presseinformation anlässlich des Treffens der Regierungschef*innen des Bundes und der Länder – dringend weitere Anstrengungen für Entfristung im Rahmen der Wissenschaftspakte nötig.

6.6.2019

Am Thema Entfristung kommt die Hochschulpolitik nicht mehr vorbei, doch in den neuen Wissenschaftspakten steht dazu nichts Verbindliches. Besonders frustrierend aus Sicht der Beschäftigten ist, dass die nun dauerhaft fließenden Mittel des Zukunftsvertrags nicht klar auf die Schaffung von Dauerstellen hin konditioniert werden. Diese einmalige Chance wurde vertan. Darüber hinaus werden die Mittel für den Pakt “Innovation in der Hochschullehre” (bisher: Qualitätspakt Lehre) sogar um 25 Prozent, auf 150 Mio. € pro Jahr gesenkt. Bei der außeruniversitären Forschung und den Mitteln für die Deutsche Forschungsgemeinschaft gibt es dagegen weiter einen Anstieg um drei Prozent. Damit wird weiterhin überproportional die Forschung gefördert, was unausweichlich zu Lasten von Lehre und Studium geht. Und das bedeutet insgesamt einen weiteren Anstieg derkompetitiven Projektförderung und damit unweigerlich einen weiteren Impuls für mehr
Befristung in einem bereits völlig aus den Fugen geratenen System.

Am Freitag, 3. Mai 2019, hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) drei „Pakte“ zur Sonderfinanzierung von Lehre und Forschung beschlossen:

  • Der Hochschulpakt, der seit 2007 zur Finanzierung zusätzlicher Studienplätze geschlossen dient, heißt jetzt: Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) und wird auf Dauer gestellt. Von 2021 bis 2023 fließen jährlich 3,8 Milliarden Euro hälftig finanziert von Bund und Ländern. Diese Summe wird ab 2024 auf jährlich 4,1 Milliarden Euro erhöht und soll 2027 neu verhandelt werden.
  • Der Qualitätspakt Lehre heißt jetzt Innovation in der Hochschullehre und wird ebenfalls auf Dauer gestellt. Die Mittel werden von 200 auf 150 Millionen Euro pro Jahr gesenkt. Es soll eine neue unabhängige, aber organisatorisch unselbständige Organisationeinheit zur Förderung der Lehre und Vergabe der Mittel gegründet werden.
  • Beim Pakt für Forschung und Innovation, der zur Finanzierung der vier außeruniversitären Forschungsinstitute und der DFG geschlossen wurde, wird die bereits bestehende jährliche Steigerung von 
  • 3 Prozent bis 2030 fortgeschrieben.

Die Informationslage zur Situation des Mittelbaus oder ‚wissenschaftlichen Nachwuchses‘ an Hochschulen hat sich – anders als diese Lage selbst – in den letzten Jahren spürbar verbessert, ist aber weiter uneinheitlich und z.T. oberflächlich. Um eine bessere Übersicht und selektive Vertiefung zu ermöglichen, stellt diese Seite drei Ressourcen bereit:

  1. Eine Liste wichtiger Überblickspublikationen
  2. Eine zusammenfassende Präsentation und Interpretation zentraler Daten
  3. Ein Instrument zur eigenen Recherche: Die Auswertung kleiner und großer Anfragen aus den Landtagen der deutschen Bundesländer

Die Ressourcen 1 und 2 lassen sich unmittelbar nutzen; das Instrument 3 besteht aus zum Download bereitgestellten Tabellen und einer Erläuterung.
Die Entwicklung dieses Ansatzes wurde von der Rosa-Luxemburg-Stiftung finanziell gefördert.

Berlin - Dauerbefristete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschulen protestieren heute in Berlin vor dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für ein Ende dieser prekären Anstellungspraxis. Unter dem Motto „Wir haben nichts zu verlieren als unsere Kettenverträge“ bilden sie eine Menschenkette und fordern, die Mittel des Hochschulpakts künftig vollständig und verbindlich für zusätzliche Dauerstellen mit fairem Lehrdeputat einzusetzen.